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Die Verwaltung wird beauftragt für den gesamten Cityring in der Mitte zwischen den Fahrbahnen, sowie bei Mittelinseln und zwischen Fahrbahn und Radweg eine Entsiegelung zu prüfen und an geeigneten Stellen vorzunehmen. Dies betrifft mindestens folgende Stellen:
1. den Mittelstreifen an der Hamburger Allee zwischen Celler Str. und Raschplatzhochbrücke;
2. den Mittelstreifen an der Brühlstraße zwischen Goethestraße und Leine;
3. die Verkehrsinseln an der Kreuzung Vahrenwalder Straße, Hamburger Allee und Arndtstraße;
4. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Arndtstraße zwischen Herschelstraße und Vahrenwalder Straße;
5. die Streifen zwischen Fahrradweg und Fahrbahn Hamburger Allee zwischen Vahrenwalder Straße und Hagenstraße.
Die entsiegelten Flächen sind nach ökologischen Kriterien herzurichten. Hierbei ist insbesondere das Anlegen von einer Blühfläche und/oder
nach Möglichkeit heimischen Sträuchern und Bäumen zu prüfen.