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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kontrolle und Evaluierung von Fördermitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.05.2026
TOP 6.4.
Der Bezirksrat Ricklingen vergibt Fördermittel gemäß der Förderrichtlinie für lokale Projekte und Vereine, z.B. auch im Bereich Integration und Teilhabe. Der Presse war zu entnehmen, dass ein Integrationsverein aus Kronsberg, gegründet von der ehemaligen SPD-Ratsfrau Hülya Iri, kürzlich Insolvenz angemeldet hat. Dieser Verein wurde 2019 gegründet und hat Fördergelder in Millionenhöhe von der Stadt Hannover, dem BAMF und vom Land Niedersachsen erhalten. Welche konkreten Projekte damit finanziert wurden, ist den Presseberichten nicht zu entnehmen.
Auch in unserem Stadtbezirk wurden bereits ähnliche Projekte finanziell gefördert, so unter anderem technische Ausstattungen und Fahrräder für Fahrradkurse.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie prüft die Verwaltung, ob die bewilligten Fördermittel zweckendsprechend und wirtschaftlich nachvollziehbar verwendet werden?
2. Was passiert mit Sachmitteln eines Projektes (z.B. Fahrräder, Tablets, PCs) nach Beendigung des Projektes? Werden diese von der Verwaltung zurückgenommen und z.B. anderen Projekten zur Verfügung gestellt?
3. Gab es bei uns im Stadtbezirk Fälle von mutmaßlichen Betrugsabsichten, bei denen Vereine Fördermittel zweckentfremdet haben?
Antwort der Verwaltung
Zu Frage 1:
Ja, die Verwaltung prüft bei allen Zuwendungen, die durch den Stadtbezirk Ricklingen bewilligt worden sind, die ordnungsgemäße und dem jeweiligen Maßnahmenzweck entsprechende Verwendung. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich erst nach Durchführung des Projekts bzw. der Beschaffung des Investitionsgegenstands. Der Verwendungsnachweis ist durch die Vorlage von Originalbelegen zu erbringen.
In wenigen Fällen wurden Zuwendungen vorab ausgezahlt. Dies geschah auf Antrag der Vereine, da eine Vorfinanzierung aus Mitteln der Antragsteller*in eine besondere Hürde dargestellt hätte. In diesen Fällen wird der nachträgliche Nachweis von der Verwaltung überwacht und erforderlichenfalls angemahnt. In der Vergangenheit war dies in keinem einzigen Fall notwendig, da der Nachweispflicht stets unaufgefordert nachgekommen wurde. Bestehen im Vorfeld Zweifel daran, dass ein Nachweis nicht erfolgen wird, oder gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Mittel nicht dem bewilligten Zweck entsprechend verwendet werden, wird eine Vorauszahlung von der Verwaltung abgelehnt.
Zu Frage 2:
Die Eigenmittel der Stadtbezirksräte gliedern sich in Ergebnis-Haushalt und Finanz-Haushalt. Bewilligungen aus dem Ergebnis-Haushalt betreffen in der Regel Verbrauchsgüter oder geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Rahmen der jeweiligen Maßnahme vollständig verbraucht werden.
Bewilligungen aus dem Finanz-Haushalt werden dem Fachbereich Finanzen übermittelt und dort buchhalterisch erfasst. Sie werden dem Vermögen der Landeshauptstadt Hannover zugeordnet und entsprechend abgeschrieben. Da sich diese Zuwendungen in der Regel auf konkrete Investitionsmaßnahmen der jeweiligen Vereine beziehen und lediglich eine Teilfinanzierung darstellen, verbleiben die beschafften Gegenstände in deren Besitz. Vorzeitige Veräußerungen sind der Verwaltung anzuzeigen.
Zu Frage 3:
Da die Auszahlung, wie zu Frage/Antwort 1. beschrieben, erst nach Durchführung der Maßnahme und nach Vorlage der Belege erfolgt, kann eine Zweckentfremdung weitgehend ausgeschlossen werden. Konkrete Vorfälle oder Anhaltspunkte dafür, dass bewusst verfälschte Unterlagen eingereicht wurden, hat es in keinem Abrechnungsfall gegeben.
In einigen Fällen wurden unvollständige Unterlagen eingereicht. In diesen Fällen wurden die fehlenden Unterlagen durch die Verwaltung nachgefordert. Wenn die vorgelegten Unterlagen eine Teilprüfung ermöglichten, erfolgte nach Rücksprache mit dem Verein eine Teilzahlung.
Bewusste Betrugs- oder Täuschungsvorfälle sind nicht bekannt. Vielmehr kam es in einzelnen Fällen zu einem geringeren Mittelabruf, weil die tatsächlichen Kosten unter der zuvor veranschlagten Kostenschätzung lagen. In einigen Fällen wurden Mittel gar nicht ausgezahlt, da die geplante Veranstaltung nicht durchgeführt werden konnte, etwa aufgrund von Corona-Maßnahmen, Krankheit der Kursleitung oder zu geringer Beteiligung beziehungsweise zu niedriger Anmeldezahlen.