Drucksache Nr. 15-0826/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion:
Sicherheitslage rund um die Wohnungsunterkünfte Petit-Couronne-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 08.05.2025
TOP 10.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-0826/2025 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion:
Sicherheitslage rund um die Wohnungsunterkünfte Petit-Couronne-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 08.05.2025
TOP 10.1.2.

Rund um die Obdachlosenunterkunft kommt es immer wieder zu Übergriffen und Straftaten auf Bürger.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Straftaten wurden im Umfeld der Wohnungsunterkunft in der Petit-Couronne-Straße in den vergangenen 24 Monaten erfasst und um welche Art von Straftaten handelt es sich?

2. Sind die Täter der Polizei bekannt und wenn ja, wie viele Tatverdächtige konnten identifiziert werden?

3. Welche Maßnahmen wurden von der Verwaltung oder Polizei ergriffen, um die Sicherheit vor Ort zu verbessern?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu 1.: Es ist festzuhalten, dass seitens der Polizei keine gesondert statische Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit der Örtlichkeit bzw. Umgebung der Unterkunft erfolgt. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Anfrage im Hinblick auf die räumliche Einschränkung („Umfeld der Unterkunft“) hinreichend unbestimmt. Um sich hier einer aussagekräftigen Antwort annähern zu können, wurde sich bei der Auswertung auf Straftaten im öffentlichen Raum im Umfeld (anliegende Straßen) der Unterkunft beschränkt.

In dieser Auswertung sind naturgemäß alle Straftaten erfasst und somit auch welche, die nicht mit der Unterkunft im Zusammenhang stehen (z.B. Straftaten im Internet). Im Weiteren fallen darunter auch Straftaten, die sich gegen die Unterkunft oder aber zum Nachteil der dortigen Bewohner*innen richten.


Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ergeben sich innerhalb eines Zeitraum von zwei Jahren Straftaten im mittleren zweistelligen Bereich.

Bei den Straftaten handelt es sich um:
· Bedrohung
· Betrug
· Diebstahl
· Erregung öffentlichen Ärgernisses
· Exhibitionistische Handlung
· Hausfriedensbruch
· Körperverletzung
· Nötigung im Straßenverkehr
· Sachbeschädigung
· Unerlaubter Umgang mit Abfällen
· Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. Konsumcannabisgesetz
· Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz
· Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
· Verstoß gegen das Waffengesetz
zu 2.: Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 1 steht in ca. 40% der Fälle eine beschuldigte Person namentlich fest.

zu 3.: Die Verwaltung der LHH richtet einen Runden Tisch zu der Situation im Umfeld der Petit-Couronne-Straße unter Beteiligung aller relevanter Stellen der Stadtverwaltung, der Stadtbezirkspolitik, Vertreter*innen der Anwohnenden, des Gewerbes und der Polizei aus. Die erste Sitzung ist für Mitte Mai/ Anfang Juni angesetzt.
Mit den Beschwerdeführenden steht die Verwaltung im Austausch. Der Städtische Ordnungsdienst bestreift das Gebiet bereits seit September 2024 regelmäßig. konnte in diesem Zusammenhang aber selbst bisher keine störenden Personen antreffen. Zudem waren die Straßensozialarbeiter*innen der LHH wiederholt vor Ort, konnten jedoch ebenfalls keine Auffälligkeiten feststellen. Auch die Polizei hat ihre Streifentätigkeit aufgrund der eingegangen Hinweise erhöht und ist sensibilisiert. Durch enge Abstimmung mit den Beschwerdeführenden, der Polizei und dem Stadtbezirksmanagement wird versucht, die Vorfälle zeitlich und örtlich so einzuordnen, dass gezielte Kontrollen durchgeführt werden können. Werden Straftaten wie Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch oder ähnliches festgestellt, sollte umgehend die Polizei telefonisch verständigt werden.