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Die Anfrage nimmt Bezug auf die Antwort der Verwaltung zur Anfrage "Handwerkerparkausweise", Drucks Nr. 15-0491/2022 F1.
1. Laut Angaben der Verwaltung wurden in den letzten vier Jahren zwischen 5000 und 7000 Handwerkerparkausweise neu ausgestellt. Aus der Antwort der Verwaltung geht auch hervor, dass sie die Regelung „auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftsförderung – als äußerst erfolgreich“ als einstuft.
Gleichzeitig erklärt die Verwaltung: „Aufgrund der Vielzahl der Parkausweise kann eine Prüfung jedes Einzelfalls nicht durchgeführt werden. Insbesondere eine Vorführung aller Fahrzeuge ist nicht möglich, zumal zum Teil 50 Ausweise und mehr für größere Firmen ausgestellt werden, z.B. Telekom.“
Von der Regelung, dass ab dem zweiten Fahrzeug lediglich 36 Euro Zuzahlung fällig werden, profitieren große Unternehmen besonders stark. Bei 50 ausgestellten Parkausweisen (beantragt für drei Jahre) fallen für das Unternehmen lediglich ca. 15 € pro Fahrzeug pro Jahr an (etwa 4 Cent pro Fahrzeug am Tag).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wie viele Fahrzeuge waren seit Beginn der Regelung jährlich als Handwerkerfahrzeuge zugelassen (Anzahl berechtigter Fahrzeuge pro Jahr)?
2. In ihrer Antwort führt die Verwaltung weiterhin aus: „Der Berechtigtenkreis umfasst neben den eigentlichen Handwerksgewerken wie Sanitär, Trockenbau, Elektrik, Dachdecker etc. auch handwerksähnliche Tätigkeiten wie Servicetechnik (Telekommunikation, EDV, Gerätewartung verschiedenster Art). Gerade in diesem Bereich wird in der Regel
kein umfangreiches Baumaterial benötigt, sondern Werkzeuge, Austauschgeräte und Kleinmaterialien, [...]“
Demgegenüber heißt es in der Richtlinie zum Berechtigtenkreis:
- „Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Unternehmen, die zur Berufsausübung auf ein Service- oder Werkstattfahrzeug angewiesen sind, können den Parkausweis beantragen.“
- „Der Parkausweis kann nur für solche Fahrzeuge erteilt werden, die als Service- oder Werkstattfahrzeug geeignet sind. Das ist dann der Fall, wenn mit den Fahrzeugen schweres oder umfangreiches Material und Gerät transportiert wird, [...]“
Die Verwaltung erklärt ferner, es würde überprüft, ob eine „Tätigkeit der berechtigten Geschäftsfelder“ ausgeübt wird. In der Praxis finden sich neben den eigentlichen Handwerksgewerken und Servicetechnikern auch Anbieter von beispielsweise Büromöbelleasing.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Kriterien legt die Verwaltung bei der Prüfung an, um zu ermitteln, ob ein Unternehmen zum Berechtigtenkreis gehört, d.h. laut Richtlinie auch „zur Berufsausübung auf ein Service- oder Werkstattfahrzeug angewiesen“ ist?
3. Einerseits erklärt die Verwaltung, dass einige handwerksähnliche Gewerke „in der Regel kein umfangreiches Baumaterial“ benötigen, „sondern Werkzeuge, Austauschgeräte und Kleinmaterialien“. Gleichzeitig verweist die Verwaltung bei der Prüfung der Fahrzeuge auf das Ladevolumen: „Es wird daher davon ausgegangen, dass die Kategorisierung „
PKW Kombi geschlossen“ grundsätzlich eine Eignung als Handwerkerfahrzeug darstellt.“ Und weiter: „Wenn aber berechtigte Zweifel an der Geeignetheit eines Fahrzeugs besteht, wird in Einzelfällen die Vorführung eingefordert, so z. B. auch bei der Modellerscheinung des Porsche Cayenne.
Da das Innenraumvolumen sogar das der meisten Kombifahrzeuge übersteigt, sind auch diese Fahrzeuge - unabhängig von der Preisklasse oder vom Image des Herstellers -
als geeignet anzusehen.“
Tatsächlich werden in der Praxis auch kleine(re) Fahrzeuge wie Mini Cooper, Nissan Mikra oder Hyundai i30 zugelassen. Ebenso werden Limousinen wie BMW 5er, Audi A7 oder Mercedes E-Klasse genehmigt. Ein großes Ladevolumen scheint also ebenso wenig ein Zulassungskriterium zu sein, wie die Art und Ausstattung des Fahrzeugs. Außerdem erklärt die Verwaltung: „Aufgrund der Vielzahl der Parkausweise kann eine Prüfung jedes Einzelfalls nicht durchgeführt werden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Welche Kriterien legt die Verwaltung bei der Prüfung der Fahrzeuge auf Eignung an (und warum bestanden „berechtigte Zweifel an der Geeignetheit“ des Porsche Cayenne)?