Antrag Nr. 15-0823/2021:
Ausbau der Veloroute 08 - Änderungsantrag zur Drucksache 0498/2021

Inhalt der Drucksache:

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Ausbau der Veloroute 08 - Änderungsantrag zur Drucksache 0498/2021

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge die Beschlussdrucksache 0498/2021 mit folgenden Ergänzungen beschließen:

1. Die Führung der Veloroute 8 zwischen der Einmündung Frobösestraße und der Wiehbergstraße soll über die alternative, nord-östliche Wegeführung Frobösestraße – Am Lindenhofe umgesetzt werden.

2. Die geplanten Radfahrstreifen auf den rechten Fahrstreifen beider Richtungsfahrbahnen der Hildesheimer Straße zwischen den Einmündungen der Wiehbergstraße und der Stadtgrenze zu Laatzen sind bereits in der Versuchsphase provisorisch baulich abzutrennen.

3. Auf dem einseitigen Zweirichtungs-Teilstück zwischen Wiehbergstraße und der Lichtzeichenanlage Am Mittelfelde muss zwischen Radfahrer*innen Rechtsverkehr gelten, was durch eine angemessene Trennung der Spuren unterstützt werden muss.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, Lösungen zur Anbindung der Wohnviertel an die Veloroute, beispielsweise über die Garkenburgstraße und Am Mittelfelde, zu erarbeiten und in die Umsetzung einzubeziehen.

Begründung

zu 1. Die Wegeführung über die Frobösestraße – Am Lindenhofe verfügt über größere Kurvenradien und vermeidet die Führung der Veloroute über die Kreuzung Wollkämmerei / Am Uhrturm.

zu 2. Eine eindeutige Abtrennung vom Kfz-Verkehr ist für das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden von großer Bedeutung und fördert bei Umsetzung nachweislich das Ziel, neue Nutzergruppen zu erschließen und damit zu einer wesentlichen Steigerung des Radverkehrsanteils beizutragen.

Zu 3. Nur durch eine Trennung der Spuren ist das Risiko von Konflikten zwischen Radfahrenden, aber auch zwischen Radfahrenden und Fußgänger*innen, merklich zu verringern.

Zu 4. Die Akzeptanz der Veloroute hängt auch davon ab, wie gut die Erreichbarkeit aus den einzelnen Viertel sichergestellt wird. Da – was wir sehr begrüßen – die Verwaltung mit beachtlichem Aufwand Infrastruktur und Verkehrsführung zugunsten des Radverkehrs anpasst, wäre es unverantwortlich, nicht auch die Anbindung zu berücksichtigen.