Drucksache Nr. 15-0823/2012:
Straßenneubenennung und Umbenennung im Stadtteil Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
 
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15-0823/2012
1
 

Straßenneubenennung und Umbenennung im Stadtteil Anderten

Antrag,

folgende Straßenbenennungen zu beschließen:

1. Die Verlängerung des Lohweges, welche von der Eisenbahnbrücke zur neu entstehenden Straßeneinmündung in Höhe der Straße Am Ahltener Weg führt, wird einbezogen in den Namen Lohweg.

2. Die Straße Am Ahltener Weg wird umbenannt und einbezogen in den Namen Lohweg.

3. Für das Teilstück von der bisherigen Straße Am Ahltener Weg bis zur Eisenbahnbrücke wird der Name Lohweg aufgehoben.

4. Die neu zu bauende Straße, welche an der neu entstehenden Straßeneinmündung beginnt und bis zur B65 führt, wird benannt in Am Ahltener Weg.


Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient insbesondere der Orientierung innerhalb einer Stadt. Straßenbenennungen sind daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen dienlich. Da der Umbenennungsvorschlag die bereits vorhandenen Straßenbezeichnungen nach Flurnamen aufgreift, ist keine personenbezogenen Namensgebung vorgesehen. Somit sind genderspezifische Belange nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
Sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €2,175.00
Sach- und Dienstleistungen €625.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€2,800.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€2,800.00)
Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Vor dem Hintergrund der umfangreichen baulichen Veränderungen im Bereich Lohweg und der Straße Am Ahltener Weg hat die Verwaltung mit Beschlussdrucksache 15-0003/2012 dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten einen Benennungsvorschlag unterbreitet und den Beschluss zur Anhörung der betroffenen Anlieger und Anliegerinnen beantragt. Hierzu wurde im Stadtbezirksrat der Änderungsantrag 15-0120/2012 gestellt. Beide Anträge wurden in der Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 08.02.2012 mit
14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.

Die langfristige Planung der Landeshauptstadt Hannover sieht eine Umgehungsstraße für die Höversche Straße / Anderter Straße über den Lohweg vor. Nach den derzeitigen Planungen ist vorgesehen, eine Straße in Verlängerung des Lohweges in südliche Richtung östlich entlang des bebauten Bereichs bis zur Anschlussstelle der B65 neu anzulegen.

Infolge der Beschlussdrucksache 0421/2010 wurde mit dem Ausbau des ersten Bauabschnittes zwischen Höversche Straße und Eisenbahnbrücke begonnen. Dadurch wird der derzeitige Verlauf des Lohweges derart verändert, dass zwei unabhängige Teilstücke mit dem Namen Lohweg entstehen, welche durch die Straße Am Ahltener Weg unterbrochen werden. Das jetzige Teilstück Lohweg von der Straße Am Ahltener Weg bis zur Eisenbahnbrücke wird zurückgebaut. Die Anpassung der Straßennamen an die zukünftige Straßenführung wird erforderlich, um auch nach Fertigstellung der Baumaßnahmen eine zweifelsfreie Orientierung und ein schnelles Auffinden in Notsituationen sicher stellen zu können.

Durch die vorgesehene Umbenennung der Straße Am Ahltener Weg wird wieder eine durchgehende Straßenführung des Lohweges erreicht. Mit der Anpassung der Straßennamen an die neue Straßenführung wird jedoch die Änderung der Adressen
Am Ahltener Weg 1 in Lohweg 11 und Am Ahltener Weg 6 in Lohweg 6 erforderlich. Auf Grundlage der Drucksache 15-0003/2012 und des Änderungsantrages 15-0120/2012 wurden die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die ansässigen Firmen -4 Parteien- der Grundstücke Am Ahltener Weg 1 und 6 angeschrieben und die Gründe, warum der Straßenabschnitt Am Ahltener Weg umbenannt und einbezogen werden soll in den Namen Lohweg, erläutert.

Auf dieses Schreiben ist eine telefonische Rückmeldung einer ansässigen Firma eingegangen. Die Firma möchte Ihre Adresse gern beibehalten und führt insbesondere den sehr hohen Kostenaufwand gegen die Umbenennung an.

Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer) ist eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr vorgeschrieben. Während dieser Zeit bleibt die alte Bezeichnung neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Änderungen der Ausweise, Reisepässe und Zulassungsbescheinigungen bei den Bürgerämtern erfolgt während der Übergangszeit gebührenfrei. Die Verwaltung teilt die Änderungen auch betroffenen Institutionen wie Grundbuchamt, Finanzamt, Deutsche Post AG und Weiteren mit. Hier werden ebenfalls keine Kosten erhoben. Die Betroffenen müssen allerdings auf eigene Kosten die Namensänderung in ihrem Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen und ggf. u.a. Briefköpfe und Dokumente ändern bzw. ändern lassen. Insgesamt lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen insofern nicht vollkommen vermeiden. Durch die bei Adressänderungen vorgeschriebene Übergangszeit von einem Jahr sowie die Bekanntgabe an oben genannte Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover ist es jedoch eine im Regelfall zumutbare und geringe Belastung.

Da zweifelsfreie Straßennamen vor allem der Orientierungsfunktion aller Anliegerinnen und Anlieger innerhalb eines Gemeindegebietes dienen und ein schnelles und zweifelsfreies Auffinden insbesondere in Notsituationen sicher stellt, ist die Anpassung der Straßennamen aus Sicht der Verwaltung unerlässlich.
61.21 
Hannover / Apr 10, 2012