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Mit der Drucksache 3217/2019 wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung nach Grunderwerb in der Kleefelder Straße 31 eine „Unterkunft für Personen“ plant. Auf unsere Nachfrage (Drucksache
15-0559/2021) führte die Verwaltung aus, dass der Grunderwerb stattgefunden habe und hinsichtlich der Sanierung bzw. Umbaumaßnahmen die Entscheidung der sogenannten Projektprüfungsgruppe anstünde. Auf die weitere Nachfrage (Drucksache 15-0072/2022) antwortete die Verwaltung, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen u.a. den Brandschutz, die technische Gebäudeausrüstung sowie Umbaumaßnahmen betreffen würden.
Vor dem Hintergrund des Unterbringungsbedarf durch die steigende Anzahl von Flüchtlingen, sollten seitens der Verwaltung auch temporäre Maßnahmen zur Ertüchtigung der Unterkunft in Erwägung gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wann ist mit einer Fertigstellung der geplanten Unterkunft zu rechnen?
2. Mit welchen, auch temporären, Maßnahmen wäre eine frühere Nutzung zur Unterbringung von Menschen möglich?
3. Kann der erforderliche Brandschutz durch die temporäre Aufstellung eines Gerüstes oder einer Außentreppe realisiert werden?