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Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen/Einzelvertreter
von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, BSG zur Drucksache Nr. 0293-2008 N1
Antrag
der Bezirksrat beschließt die o. g. Drucksache mit folgenden Änderungen:
Das Planfeststellungsverfahren wird erst eingeleitet wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
- Ein weitgehender Erhalt der Flora und Fauna im Plangebiet sollte stärker als in der vorgestellten Drucksache als Planungsziel definiert werden, vorhandene Pläne werden entsprechend überarbeitet und eventuell notwendige Ausgleichsmaßnahmen werden im Plangebiet selbst, oder nur in unmittelbarer Nähe vorgenommen. – Angeregt wird daher eine Neuplanung mit gleichberechtigtem interdisziplinärem Planungsansatz der Bereiche Hydraulik und Landschaftsplanung.
- Eine einvernehmliche Lösung der Verlagerung der Kinderspielflächen des Horts, des Spielplatzes und des Glockseeforts wird vorgelegt. – Ein Ausgleich der Flächen erfolgt nur in mindestens gleicher Beschaffenheit, Größe & Lage.
- Für die Ihme und die Leine wird mit den Anrainerkommunen ein überörtlich abgestimmtes Hochwasserschutzkonzept erarbeitet.
Begründung
Die in der vorgelegten Drucksache enthaltenen Darstellungen der Planungen und insbesondere der Lösungen für die sozialen und ökologischen Folgen der Abgrabungen sind ungenügend.
Da spätere Einflussnahmen angesichts des skizzierten Planungsverlaufs für die Stadtbezirksräte kaum mehr möglich sind, müssen bisher unzureichend berücksichtigte Aspekte jetzt korrigiert werden. – Der Hochwasserschutz und diesbezügliche Rahmenvorgaben wie das Planfeststellungsverfahren verhindern hier die Selbstbestimmung der Bezirksräte, die ansonsten die Gestaltung und Pflege ihrer Grün- und Freiflächen eigenverantwortlich selbst gestalten dürften. Für eine einvernehmliche Lösung wäre im Vorfeld eine stärkere Beteiligung der Bezirksräte und auch der Bevölkerung nötig gewesen. Der Änderungsantrag soll dieses Korrektiv bilden.
So wichtig der Hochwasserschutz für die Bevölkerung in Hannover ist, so wichtig ist aber auch eine behutsame Planung, die sich nicht gegen die Menschen und ihr Wohnumfeld richtet und Raum für eine Beteiligung ermöglicht.
Die betroffenen Flächen sind für die Calenberger Neustadt und das benachbarte Linden wichtige und einzige Naherholungsflächen dieser Qualität und Wohnortnähe. – Sie müssen als solche dauerhaft qualitativ erhalten bleiben, auch wenn sie den Bedürfnissen des Hochwasserschutzes angepasst werden müssen.