Anfrage Nr. 15-0819/2022:
Plakate

Inhalt der Drucksache:

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Plakate

An zahlreichen Schaltkästen, Verteilerkästen und Blumenkübeln befinden sich Plakate. Zum Teil sind die Urheber dieser klar erkennbar und benannt (siehe anliegende Fotos).


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wer ist für die Entfernung der Plakate verantwortlich und warum werden diese nicht, z.B. durch Ersatzvornahme durch das Grünflächenamt, entfernt und entsorgt?
2. Wer trägt die Kosten für eine Entfernung und Entsorgung dieser Plakate?
3. Nach welcher Rechtsnorm ist das Anbringen von Plakaten erlaubt bzw. verboten und erfolgt seitens der Stadt eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten?