zu 2.
Im erstellten Konzept sind keine expliziten Standorte festgelegt, sondern es ist zunächst eine vollständige Erfassung der vorhandenen AED-Standorte vorgesehen. Im zweiten Schritt soll dann im Rahmen einer Bedarfsanalyse eine flächendeckende und bedarfsorientierte Ausstattung mit zusätzlichen AED an weiteren Standorten erfolgen.
Bei der Bedarfsanalyse werden folgende Leitfragen Berücksichtigung finden:
· Wo halten sich täglich viele Menschen auf?
Sportstätten, Bahnhöfe, Marktplätze, Flughäfen, Hotels, Restaurants, Sportstadien, Schulhöfe oder Einkaufszonen sind prädestiniert.
· Wo existieren besondere Gefahrenlagen?
Besondere Gefahren wie Betriebe mit elektrischen Anlagen und/oder Baustellen, langen Anfahrtszeiten des Rettungsdienstes, auch die Altersstruktur spielt eine Rolle – Seniorentreffs oder Rehazentren haben erhöhten Bedarf.
· Erreichbarkeit: Der AED muss im Notfall in unter 2 Minuten erreichbar sein. Optimal sind Eingangsbereiche, Foyers oder zentrale Durchgangsbereiche. Dabei wird darauf geachtet, dass die Standorte nach Möglichkeit wettergeschützt, gut beleuchtet und barrierefrei zugänglich sind.
zu 3.
Durch den Haushaltsbegleitantrag H-0390-2025 wird mit 150.000 € für das Jahr 2026 die Erste-Hilfe-Schulung, die Ausweitung von AED-Standorten und die Ersthelfer-App bezuschusst. Die Mittel werden unter der Federführung der Hilfsorganisationen bedarfsorientiert für die Beschaffung und den Betrieb verwendet.
Die für den angedachten Zweck zum Einsatz kommenden AED bedürfen keiner gesonderten Einweisung oder Schulung für die Anwender*innen. Es handelt sich um sogenannte Laien-AED, die Ungeschulte per Sprache und Piktogrammen durch die Anwendung geleiten. In Erste Hilfe Schulungen wird der Umgang mit AED mittlerweile mitunterrichtet, um bei den Anwender*innen Hemmungen, Unsicherheiten und Ängste zu minimieren. Daher fallen keine Extra-Kosten für Schulungen an.