Drucksache Nr. 15-0818/2018:
Ausbau der Lutherstraße im Knotenpunktbereich Am Jungfernplan / Birkenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-0818/2018
1
 

Ausbau der Lutherstraße im Knotenpunktbereich Am Jungfernplan / Birkenstraße

Antrag,


1. dem Umbau der Lutherstraße im Knotenpunktbereich Am Jungfernplan und Birkenstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 350.300,00 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen / nicht beitragsfähiger Straßenbau

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraßen / nicht betragsf. Straßenbau
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 350.300,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -350.300,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 21.131,55 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 8.757,50 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 5.254,50 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -14.012,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 40.636,90 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -19.505,35 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -33.517,35 €




























Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 36.600 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.


Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

In mittelbarer Nähe zum Knotenpunkt wurden auf dem Areal zwischen Birkenstraße, Seilerstraße, Schlägerstraße und Ostermannstraße eine Grundschule, Sportstätten und eine Kita bei Bestandserhaltung eines Spiel- und Bolzplatzes neu gebaut und eingerichtet. Die neuen Schulwege zur Grundschule Ottfried-Preußler-Schule, mit Eingang Birkenstraße/Ostermannstraße, haben eine höhere Frequentierung der Querung der Lutherstraße durch Schulkinder zur Folge.

In der Lutherstraße ist im westlichen Knotenpunktbereich vor den Straßen Am Jungfernplan und Birkenstraße ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) vorhanden. Dieser führt über die ca. 10,30m breite Fahrbahn. An den Fahrbahnrändern wird, wie auch in den einmündenden Straßen, beidseitig in Längsparkordnung intensiv geparkt.

Um die Querungsstelle von parkenden Fahrzeugen freizuhalten und zur Hervorhebung der Vorrangberechtigung der Fußgänger*Innen sind am Fußgängerüberweg verkehrsregelnde Maßnahmen in Form von Markierungen und Absperrvorrichtungen vorhanden.

Die Straßen und somit der Knotenpunkt sind Bestand einer Tempo-30-Zone mit Rechts- vor Links-Regelung. Der Straßenraum und insbesondere die Fahrbahnbreite der Lutherstraße vermitteln den Charakter einer Vorfahrtsstraße.

Zielstellung ist es, den Knotenpunkt und die Überquerung insbesondere für Schulkinder verkehrssicherer zu gestalten.






2. Beschreibung des Vorhabens

Zur Feststellung der verkehrlichen Belastung des Knotenpunktes wurde eine Verkehrserhebung durchgeführt. Diese ergab, dass sich die am häufigsten von Fußgänger*Innen genutzte Querungsstelle der Lutherstraße im westlichen Bereich des Knotenpunktes befindet. Der hier vorhandene Fußgängerüberweg wird in die Umgestaltung bestandserhaltend einbezogen.

Eine weitere Einrichtung eines Fußgängerüberweges im östlichen Bereich des Knotenpunktes lässt sich aus den erhobenen Verkehrszahlen nicht begründen.

Geplant ist, die Fahrbahnbereiche des Knotenpunktes auf einer Strecke bis einschließlich der Querungsstellen geschwindigkeitsdämpfend komplett auf Gehwegniveau umzugestalten.

Die geplanten Fahrbahnbreiten der Straßen im Knotenpunkt orientieren sich an den Breiten der Fahrgassen, die in den Anschlussbereichen zwischen den längsparkenden Fahrzeugen auch zur Verfügung stehen.

Eine Ausnahme von dieser Festlegung ist die Ostseite der Birkenstraße. Hier ermöglicht die vorhandene breitere Nebenanlage die Anordnung zweier separater Parkstände auf dieser, bevor die bestehende Parkordnung zum Tragen kommt.
Die Reduzierung der Fahrbahnbreiten und das Vorziehen der Fahrbahnränder im Knotenpunkt verbessern die Sichtbeziehungen. Länge und Zeitdauer für eine Überquerung der Fahrbahn reduzieren sich. Die Umgestaltung führt zu breiteren Gehwegen und verbessert die Aufstell-/Wartemöglichkeiten an den Querungsstellen.
Die am häufigsten genutzte Querungsstelle der Lutherstraße im Westteil des Knotenpunktes wird durch die Beibehaltung des Fußgängerüberweges hervorgehoben.
An den Übergängen vom erhöhten Höhenniveau des Knotenpunktes auf das bestehende Niveau der Fahrbahnen sind Baumpflanzungen vorgesehen. Dies bewirkt eine Strukturierung und eine Aufwertung des Straßenraumes.

Im nahezu niveaugleichen Knotenpunkt trennt eine Randeinfassung mit einem Bordstein in nur geringer Bordsteinhöhe und einer Entwässerungsrinne den Fahrbereich vom Geh- und Aufenthaltsbereich.

Der Fahrbereich erhält im Knotenpunkt eine Asphaltbefestigung. Zur besonderen Hervorhebung der Verkehrsfläche wird die Asphaltoberfläche in aufgehelltem Asphaltbelag hergestellt.

Der Gehbereich wird in Betonsteinpflaster, Format 20/20 cm hergestellt.
Die Überquerungsbereiche werden mit taktilen Belägen barrierefrei hergestellt. Zur besseren Orientierung werden als taktile Bodenindikatoren farblich sich vom Umfeld abhebende Rippen- und Noppenpflastersteine verwendet.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.







3. UVP
Durch den Umbau des Knotenpunktes Lutherstraße/Am Jungfernplan/Birkenstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für die Verkehrsteilnehmer. Dies trifft insbesondere für die Fußgänger*Innen zu.

4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme in 2018 zu beginnen und zu beenden. Vorab ist noch Leitungsbau erforderlich.
66.21 
Hannover / 23.03.2018