Drucksache Nr. 15-0816/2019 S1:
Erneuerung der IGS Linden - Neubau
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0816/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Erneuerung der IGS Linden - Neubau
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 6.1.1.

Beschluss


1. Der Bezirksrat unterstützt die Forderung der IGS Linden nach einem Neubau an einem Standort (Sek.I und Sek.II), der ihrem pädagogischen Konzept umfassend gerecht wird.

2. Rat und Verwaltung werden aufgefordert, zur Vorbereitung der frühzeitigen Bürger/innenbeteiligung in einem Bebauungsplanverfahren mögliche städtebauliche Lösungsvarianten einzubeziehen. Bei den Neubauvarianten könnte auch eine Weiternutzung von sanierten Teilen der bisherigen Gebäude in Betracht kommen. Auch eine zusätzliche Neubauoption des Freizeitheimes Linden an der IGS könnte den Vorteil gemeinsam nutzbarer Räumlichkeiten und einer intensiven Verzahnung von Kultur, Bildung und Integration aufweisen.

3. Mit dem ergebnisoffenen Variantenvergleich soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Der Auftrag soll in einem ersten Schritt Flächenpotenziale definieren und dabei folgende Vorschläge einbeziehen:
a) Überdeckelung des Westschnellweges in Höhe der IGS Linden, auch mit der Option einer öffentlichen Grünverbindung in der Verlängerung der Sichtachse Von-Alten-Allee zwischen Von-Alten-Garten und Lindener Berg.

b) Erweiterung des Schulgeländes nach Südosten in Richtung von Spielplatz bzw. Spielpark mit Einbindung des Spielplatzes und des Spielparks.

c) Festsetzung eines städtebaulichen Entwicklungsgebietes gem. §§ 165 ff. BauGB im heutigen Gewerbegebiet zwischen Davenstedter, Badenstedter und Bernhard-Caspar-Straße (Flächenplan, s. Anlage).

d) Prüfung eines Neubaus der bisherigen IGS Linden auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer auf dem ehemaligen Conti-Parkplatz, möglicherweise unter Einbeziehung eines Conti-Altgebäudes.


e) Nutzung von weiteren Flächenpotenzialen (s. Anlage)

Nach einer ersten Sichtung der Flächen soll das beauftragte Planungsbüro eine Auswahl treffen und sie der Öffentlichkeit und den Gremien vorschlagen. Für die von den Gremien ausgewählten Varianten sollen nach dieser Vorentscheidung städtebauliche Entwürfe erstellt werden.
4. Für den Variantenvergleich sind die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der IGS, die Wirtschaftlichkeit auch unter Berücksichtigung von Ertrag durch Flächengewinn, Bauabwicklung bei laufendem Schulbetrieb, sowohl mögliche Nutzungskonflikte wie andererseits auch eventueller Zusatznutzen aus Sicht des Stadtteils wichtige Kriterien.
5. Auf der Grundlage dieses Variantenvergleichs soll im Anschluss ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurechten beginnen. Das Verfahren ist durch eine kontinuierliche Beteiligung von Schule und Öffentlichkeit zu begleiten.

Entscheidung


Die Verwaltung folgt grundsätzlich dem Prüfauftrag für einen IGS-Neubau.

Ausprägung, Umfang und Umsetzung der Prüfung können aber zurzeit noch nicht abschließend im Detail definiert werden, da hierfür verschiedene Vorklärungen erforderlich sind.

Aufgrund des Umfangs der aktuell bereits parallel in Prüfung und Umsetzung befindlichen Bauvorhaben (vorrangig für Schulen und Kindertagesstätten), die die vorhandenen Personalkapazitäten binden und aufgrund der Komplexität der erforderlichen Prüfungen für den Neubau der IGS Linden mit vielen - z.T. externen - Beteiligten ist mit einem Ergebnis der Standort- und Machbarkeitsprüfungen nicht vor Ende 2020 zu rechnen.