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Anfrage zur Bauweise der Flüchtlingsunterkunft Standort Wettbergen
Bei der Anhörung „Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete am Standort Wettbergen“, teilte uns die Verwaltung mit, dass es noch nicht klar sei, ob die Unterkunft zwei- oder dreigeschossig gebaut wird. Der Bebauungsplan 1153 weist aus, dass eine dreigeschossige Bauweise hier ausgeschlossen ist.
Wir fragen die Verwaltung:
Die Möglichkeit der Dreigeschössigkeit steht im Raum. Gemäß Bebauungsplan sind jedoch nur zwei Vollgeschosse erlaubt. Wird das Gebäude auf der gesamten Grundfläche dreigeschossig bebaut oder nur auf Teilen (Staffelgeschoss) mit einer Sonnenterrasse?