Drucksache Nr. 15-0808/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schulungs- und Logistikzentrum des Deutschen Roten Kreuzes in Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.05.2026
TOP 7.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-0808/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schulungs- und Logistikzentrum des Deutschen Roten Kreuzes in Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.05.2026
TOP 7.1.3.

Seit einigen Jahren plant das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Landesverband Niedersachsen e.V. in Misburg die Errichtung eines Schulungs- sowie eines Logistikzentrums für den Zivil- und Katastrophenschutz. Dies soll in Nachbarschaft des bestehenden Simulations- und Trainingszentrums an der Buchholzer Str. geschehen, siehe dazu insbesondere Drucksache Nr. 2022/2024.

Eine gewisse Komplikation bestand darin, dass für das Vorhaben die Teillöschung eines Landschaftsschutzgebietes mitsamt einer Kompensationsmaßnahme erforderlich war, siehe Drucksache Nr. 0837/2025.

Zwischenzeitlich wird von einem weitgehenden Stillstand des Bauprojektes berichtet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was ist der aktuelle Stand zu der betreffenden Baumaßnahme?

2. Inwiefern gibt es noch planungsrechtliche Hürden für das Vorhaben?

3. Ist insbesondere die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes mit Kompensation inzwischen erfolgt?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.
Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens VEP Nr. 1931 DRK Buchholzer Straße wurde am 16.1.2025 durch den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06.02. bis 10.03.2025 statt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel. Die Stellungnahmen sind ausgewertet worden. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Da es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wird die Planung durch den Vorhabenträger (DRK) und durch beauftragte Fachleute in Abstimmung mit den Fachbehörden der Stadt und der Region durchgeführt. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch die Verwaltung.

Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet und am Rand des Misburger Waldes waren zahlreiche Untersuchungen und Abstimmungen insbesondere zu den Themen Flora, Fauna, Baumschutz und Waldbestand erforderlich. Als nächster Verfahrensschritt steht die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an. Danach wird der ausgearbeitete Entwurf den Gremien zum Auslagebeschluss vorgelegt, es erfolgt eine weitere Bearbeitung und der Satzungsbeschluss sowie ein Beschluss zum Durchführungsvertrag.

Zu 2.
Der Bereich des DRK-Geländes ist bislang als Außenbereich gem. § 35 BauGB behandelt worden. Vorhaben auf der Fläche konnten bislang nur in einem sehr engen Rahmen genehmigt werden. Zusätzliche Gebäude waren daher bislang nicht zulässig. Mittels des Bebauungsplanverfahrens VEP Nr. 1931 DRK Buchholzer Straße wird für das Vorhaben ein maßgeschneidertes Planungsrecht geschaffen. Sobald das Bebauungsplanverfahren durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen wird, kann die Baumaßnahme beantragt, genehmigt und umgesetzt werden.

Zu 3.
Die sogenannte „Teillöschung“ wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde der Region angestoßen. Die Teillöschung des „LSG Altwarmbüchener Moor“ ist in Form einer „Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung Altwarmbüchener Moor – Ahltener Wald“ durchgeführt worden. Sie wurde am 9.2.2026 im Amtsblatt der Region Hannover bekanntgemacht und ist seither rechtskräftig. Darin wurde eine Ersatzfläche in der Gemarkung Klein-Buchholz festgelegt, die seitdem dem Landschaftsschutzgebiet zugeordnet ist. Somit liegt nun der Geltungsbereich des Bebauungsplanes außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Das Naturschutzrecht steht somit dem Bebauungsplan nicht mehr entgegen, und der Weg für ein Bebauungsplanverfahren ist somit nun frei.