Drucksache Nr. 15-0807/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu den Betreiberfristen der Flüchtlingsunterkunft am Standort Wettbergen Leipziger Straße / Deveser Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.05.2025
TOP 7.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0807/2025 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu den Betreiberfristen der Flüchtlingsunterkunft am Standort Wettbergen Leipziger Straße / Deveser Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.05.2025
TOP 7.1.

Laut §246 BauGb ist das Betreiben einer Flüchtlingsunterkunft nach dieser Rechtsvorschrift nur für 3 Jahre gültig. Danach würde diese Unterkunft leer stehen bzw. müsste zurückgebaut werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach 3 Jahren diese Unterkunft weiter zu betreiben?
2. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um diese länger zu betreiben?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1.
Der §246 BauGB läuft voraussichtlich zum 31.12.2027 aus. Unterkünfte, die nach diesem Paragraphen genehmigt werden sollen, müssen bis zum 31.12.2027 beantragt werden. Die Laufzeit der Unterkünfte wird dadurch nicht beeinflusst oder zeitlich begrenzt.

Zu Frage 2.
Unterkünfte, die bis zum Auslaufen des §246 BauGB beantragt wurden, werden in ihrer Betriebsdauer nicht durch das Auslaufen des Paragraphen beschränkt.