Anfrage Nr. 15-0807/2025:
Anfrage zu den Betreiberfristen der Flüchtlingsunterkunft am Standort Wettbergen Leipziger Straße / Deveser Straße
Inhalt der Drucksache:
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Anfrage zu den Betreiberfristen der Flüchtlingsunterkunft am Standort Wettbergen Leipziger Straße / Deveser Straße
Laut §246 BauGb ist das Betreiben einer Flüchtlingsunterkunft nach dieser Rechtsvorschrift nur für 3 Jahre gültig. Danach würde diese Unterkunft leer stehen bzw. müsste zurückgebaut werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach 3 Jahren diese Unterkunft weiter zu betreiben?
2. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um diese länger zu betreiben?
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach 3 Jahren diese Unterkunft weiter zu betreiben?
2. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um diese länger zu betreiben?
