Antrag Nr. 15-0807/2022:
Änderungsantrag zu DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover

Antrag

Die oben genannte Drucksache wird wie folgt geändert:

Es wird wohlwollend geprüft, ob die in Anlage 1 der Fernwärmesatzung der Lageplan dahingehend ergänzt werden können, dass auch das zwischen folgenden Straßen liegende Gebiet der Südstadt als Versorgungsgebiet der Fernwärmeversorgung ausgewiesen wird:

Geibelstraße (ab Alte Döhrener Straße bis Sallstraße), Sallstraße (ab Geibelstraße bis Lutherstraße), Lutherstraße (ab Sallstraße bis Große Düwelstraße), entlang des Bahndammes (von Am Südbahnhof bis Altenbekener Damm), Altenbekener Damm (von Bahndamm bis Duisburger Straße), Duisburger Straße, Hilde-Schneider-Allee, Hildesheimer Straße (von Hilde-Schneider-Allee bis Altenbekener Damm), Altenbekener Damm (von Hildesheimer Straße bis Alte Döhrener Straße) und Alte Döhrener Straße (von Altenbekener Damm bis Geibelstraße)

Begründung

Die Südstadt ist als eines der engsten besiedelten Gebiete in Hannover für den Ausbau von Fernwärmeleitungen besonders gut geeignet, weil der teure Leitungsbau sich nur durch die Abnahme von großen Wärmemengen wirtschaftlich darstellen lässt. Sowohl im bisherigen Satzungsgebiet als auch bei dem mit diesem Änderungsantrag ergänzten Satzungsgebiet ist die Besiedelungsstruktur nahezu identisch und damit ebenfalls für die Fernwärmenutzung geeignet.

Fernwärme ist eine klimaschonende Energieversorgung, die durch die zukünftige Umstellung auf erneuerbare Energien noch klimafreundlicher wird. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen die heute überwiegend mit Gas beheizten Wohnungen ersetzt werden. Es besteht ein allgemeiner Konsens unter Expert*innen, dass Fernwärme neben Energieeinsparmaßnahmen in dicht besiedelten Gebieten für die notwendige Wärmewende am geeignetsten ist.

Aktuell zeigt sich ebenfalls, dass die Abhängigkeit von Gasimporten verringert werden muss. Es besteht einerseits die Gefahr, dass wirkungsvolle Sanktionen aufgrund von notwendigen Gasimporten nicht durchgeführt werden können. Andererseits besteht ebenfalls die Gefahr, dass ein drohendes Embargo eines Lieferlandes die Versorgungssicherheit beeinträchtigen kann.

Nach Auskunft von Enercity besteht auch außerhalb von Satzungsgebieten die Möglichkeit einen Fernwärmeanschluss zu beantragen. Allerdings besteht dann kein Anspruch auf Förderung des Fernwärmeanschlusses, was in den meisten Fällen zu unzumutbaren Kosten für die Antragstellenden führt. Durch eine Aufnahme der gesamten Südstadt in das Satzungsgebiet hätten alle Einwohner*innen einen Anspruch auf Förderung.

In Teilen des oben genannten Gebietes gibt es schon Fernwärmeanschlüsse (z.B. Wohnblock zwischen Große Düwelstraße/Redenstraße/Tiestestraße/Kleine Düwelstraße), so dass die Erweiterung des Satzungsgebietes angezeigt ist.