Anfrage Nr. 15-0807/2018:
Abgesperrte Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Wilhelmine-Witte-Straße

Inhalt der Drucksache:

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Abgesperrte Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Wilhelmine-Witte-Straße

An der Wilhelmine-Witte-Straße befindet sich seit vier Jahren ein Kinderspielplatz. Seit ca.
September ist ein Teil der dort befindlichen Spielgeräte mit einem Zaun umgeben. Die
Verwaltung teilte in der Bezirksratssitzung im November 2017 mit, dass das Spielgerät
gesperrt worden sei, weil der Bodenbelag beschädigt sei. Es müssten
Gewährleistungsansprüche geprüft werden, bevor über Abhilfe entschieden werden könne
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist die Verantwortung bzw der Gewährleistungsanspruch für die Beschädigung des
Bodenbelages mittlerweile geklärt?
2. Wann kann das Spielgerät oder entsprechender Ersatz wieder genutzt werden?