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Osterfeuer stellen auch in der Landeshauptstadt Hannover bei Alt und Jung beliebte Veranstaltungen dar. Organisiert von den Freiwilligen Ortsfeuerwehren und örtlichen Vereinen tragen sie nicht unwesentlich zum lokalen Gemeinschaftsbewusstsein bei. Leider hat das diesjährige schlechte Wetter den Veranstaltern nicht nur geringere Einnahmen, sondern auch höhere Kosten beschert: Denn da die Holzstapel fast überall aufgrund der Nässe nicht abgebrannt werden konnten, droht nun eine kostenträchtige Entsorgung. Um diese zu verhindern, haben die meisten Umlandgemeinden den Veranstaltern erlaubt, ihre Osterfeuer nachträglich abzubrennen.
Wir fragen die Verwaltung:
Wird die Landeshauptstadt Hannover ebenfalls ein nachträgliches Abbrennen gestatten?
Wenn nein, wie begründet die Landeshauptstadt Hannover ihre von der Praxis der Umlandgemeinden im Regionsgebiet abweichende Haltung?