Drucksache Nr. 15-0806/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wiederherstellung einer Straße nach Bauarbeiten
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 7.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0806/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wiederherstellung einer Straße nach Bauarbeiten
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 7.3.1.

In der Konkordiastraße, die eine denkmalgeschüzte Straße ist, wurden Ende 2018 an zwei Stellen von zwei verschiedenen Firmen Tiefbauarbeiten ausgeführt. Firma 1 stellte das denkmalgeschützte Kopfsteinpflaster wie im Originalzustand wieder her. Firma 2 nahm die Pflastersteine mit und asphaltierte die Fahrbahn (siehe Fotos).

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie kann es sein, dass die Straße durch Firma 2 nicht denkmalgerecht wiederhergestellt wurde?
2. Wer beaufsichtigt das und greift ggf. korrigierend ein?
3. Gibt es unterschiedliche Auflagen für die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Straße? Wenn ja, warum darf eine Firma eine asphaltierte Fläche hinterlassen und die historischen Kopfsteinpflastersteine entfernen? Wenn nein: Wann wird die Straße von Firma 2 denkmalgerecht wiederhergestellt?

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Der Baubeginn für die Erneuerung der Konkordiastraße wird noch im Jahr 2019 erfolgen. Nach Koordinierung der Baumaßnahme erfolgten Leitungsarbeiten, welche zunächst mit einem Provisorium geschlossen wurden, da die Erneuerung unmittelbar bevorsteht.

Zu 2.)
Die Leitungsbauarbeiten und deren Wiederherstellung werden durch die zuständigen Erhaltungsbezirke des Fachbereich Tiefbau beaufsichtigt.




Zu 3.)
Die denkmalgerechte Wiederherstellung erfolgt mit der Grunderneuerung. Die endgültige Oberflächenwiederherstellung von Leitungsaufbrüchen, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Erneuerungsmaßnahme stehen, erfolgt grundsätzlich im Ursprungsmaterial (hier Basaltpflaster).