Anfrage Nr. 15-0806/2019:
Wiederherstellung einer Straße nach Bauarbeiten

Inhalt der Drucksache:

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Wiederherstellung einer Straße nach Bauarbeiten

In der Konkordiastraße, die eine denkmalgeschüzte Straße ist, wurden Ende 2018 an zwei Stellen von zwei verschiedenen Firmen Tiefbauarbeiten ausgeführt. Firma 1 stellte das denkmalgeschützte Kopfsteinpflaster wie im Originalzustand wieder her. Firma 2 nahm die Pflastersteine mit und asphaltierte die Fahrbahn (siehe Fotos).

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie kann es sein, dass die Straße durch Firma 2 nicht denkmalgerecht wiederhergestellt wurde?
2. Wer beaufsichtigt das und greift ggf. korrigierend ein?
3. Gibt es unterschiedliche Auflagen für die Wiederherstellung der denkmalgeschützten Straße? Wenn ja, warum darf eine Firma eine asphaltierte Fläche hinterlassen und die historischen Kopfsteinpflastersteine entfernen? Wenn nein: Wann wird die Straße von Firma 2 denkmalgerecht wiederhergestellt?