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Die Ärztin, die seit einem halben Jahr mit einem Kollegen ehrenamtlich eine Beratungssprechstunde für medizinische Fragen aller Art freitags zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Umfeld des Wochenmarktes an der Klopstockstraße anbietet, bittet den Bezirksrat um Unterstützung. Sie beschreibt ihr Anliegen wie folgt:
Zu uns kommen Menschen mit vielfältigen Anliegen, zum Beispiel Fragen zu Arztbriefen oder Medikamenten. Aber oft sind es auch Wünsche nach medizinischen Auskünften, mit denen die PatientInnen in Zeiten knapper Ressourcen nicht unbedingt zum Hausarzt oder Facharzt gehen möchten. Besonders von Menschen aus unserem und angrenzenden Stadtvierteln wird unser Angebot sehr gern angenommen. Dabei sind nicht wenige mit Einschränkungen der Mobilität oder der Sehkraft, für die jeder Arztbesuch großen Aufwand bedeutet. Alle wissen sehr zu schätzen, dass wir uns in Ruhe Zeit nehmen können für Ihr Anliegen.
Die Beratung selbst findet in den Räumen des Gemeindehauses der Gethsemanekirche statt, die unser Angebot wohlwollend unterstützt. Um auf uns aufmerksam zu machen, haben wir zwei kleine Aufsteller im Format DIN A3 mit unserem Logo und einer kurzen Erläuterung unserer Tätigkeit. Ein Aufsteller steht auf dem Gelände der Gethsemane Kirche. Mit dem anderen kleinen Aufsteller möchte einer von uns am Rande des Marktes stehen, um auf unser Angebot aufmerksam zu machen.
Hierfür haben wir uns um eine Ausnahmegenehmigung beim Marktwesen der Stadt Hannover bemüht. Leider blieb unser Anliegen bis heute unbeantwortet und wir wurden von einem Vertreter des Marktwesens des Platzes verwiesen. Wir gehen davon aus, dass es keinen vergleichbaren Fall gibt und die Entscheidung daher noch nicht gefallen ist.
Wir verfolgen keinerlei finanzielle Interessen. Unsere Tätigkeit erfolgt in Absprache mit unserer Berufshaftpflichtversicherung und der Ärztekammer Niedersachsen. Es gibt zudem einen Mietvertrag mit der Gethsemane Kirche.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird das Marktwesen der Landeshauptstadt Hannover die Ausnahmegenehmigung ausstellen?
2. Gibt es aus Sicht der Verwaltung Hindernisgründe für die Ausstellung der Genehmigung?
3. Kann der Bezirksrat oder ggf. der Rat mit einem Antrag den Prozess unterstützen und beschleunigen?