Drucksache Nr. 15-0800/2021:
IB-01-2021: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Vesperkirche"

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
 
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15-0800/2021
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IB-01-2021: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Vesperkirche"

Antrag

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Ev. luth. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde
Projekt: "Vesperkirche" - Begleitprogramm Kinder und Jugend
Zuwendungssumme: bis zu 3.000,00 €
Zuwendungsnummer: IB-01-2021

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten. Es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11111
Angelegenheiten der Stadtbezirke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 3.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -3.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -3.000,00 €

Begründung des Antrages

Mit dem Projekt “Vesperkirche“ soll das soziale Miteinander im Stadtteil gefördert werden. Dazu sind Menschen aller Nationen, Religionen, Kulturen und Altersstufen in und vor die Dietrich-Bonhoeffer-Kirche eingeladen. Im Vordergrund soll die Begegnung, der Austausch und sich gegenseitig wahrnehmen und wertschätzen (lernen) stehen. Dabei wird auf den mehrjährigen Erfahrungen aufgebaut, die mit unterschiedlichen Gruppierungen bereits gemacht worden sind, wie z. B. im Rahmen einer gemeinsamen Feier zum Fastenbrechen, dem Gesprächskreis “Christen und Muslime“ sowie den unterschiedlichen Gruppen von “Hallo Nachbar“.

In der Zeit vom 19.09. bis 03.10.2021 öffnet die Kirche die Türen. Aus dem umgestalteten Kirchraum wird ein Raum für alle. Täglich ab 16.30 Uhr gibt es warme Mahlzeiten und Getränke. Die bis zu 200 Mahlzeiten am Tag werden von den Johannitern angeliefert. Essen und Getränke werden kostenfrei ausgegeben. Ab ca. 18.30 Uhr gibt es ein Kulturprogramm u.a. mit Musik, Kabarett und Zauberei.
Grundlage ist der Antrag vom 07.02.2021.

Der Integrationsbeirat Buchholz-Kleefeld hat sich in seiner Sitzung am 08.03.2021 einstimmig dafür ausgesprochen, dem Projekt bis zu 3.000,00 € für das Begleitprogramm “Kinder und Jugend“ zur Verfügung zu stellen (Finanzstelle/Finanzposition 1111100-73180000).

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat.
18.62.04  BRB
Hannover / 08.04.2021