Drucksache Nr. 15-0798/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffentliche Sicherheit und kommunaler Ordnungsdienst
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 25.03.2019
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0798/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffentliche Sicherheit und kommunaler Ordnungsdienst
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 25.03.2019
TOP 8.1.2.

Bereits 2016 hat die Stadt Hannover reagiert und mit dem kommunalen Ordnungsdienst eine zentrale Stelle bei der LHH geschaffen, die sich auch um Belange von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum kümmern soll.

Trotz der begrüßenswerten Schaffung des kommunalen Ordnungsdienstes haben bestimmte Missstände im Stadtbezirk Mitte zumindest nach der gefühlten Wahrnehmung noch nicht nachgelassen bzw. haben sich verstärkt (vermehrtes Aufkommen von drogenabhängigen Menschen, die sich im Bereich Odeonstr./ Brüderstr. die Spritze setzen, menschliche Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum u.ä.)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Wie sehen die schwerpunktmäßigen Einsatzgebiete der Mitarbeitenden des kommunalen Ordnungsdienstes örtlich und sachlich bisher aus, inwiefern konnten alle für den Dienst vorgesehenen Stellen mittlerweile besetzt werden, wie hoch ist der Frauenanteil?

2. Welche Erkenntnisse hat der kommunale Ordnungsdienst bzw. welche Entwicklungen kann er im Stadtbezirk Mitte derzeit feststellen?

3. Wie viele aktive Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes sind täglich im Stadtbezirk Mitte unterwegs und welche Aufgabe haben sie derzeit konkret vor Ort?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Aufgabe des städtischen Ordnungsdienstes ist es, Bestreifungen im Stadtgebiet vorzunehmen, bei Regelverstößen tätig zu werden, Ordnungswidrigkeiten festzustellen und gegebenenfalls notwendige Verwaltungsmaßnahmen einzuleiten.
Informationen, Hinweise und Anzeigen aus der Bevölkerung werden entgegengenommen und unmittelbar bearbeitet. Darüber hinaus steht der Ordnungsdienst rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zur Seite.
Das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes umfasst das komplette Stadtgebiet einschließlich der bebauten Flächen und Grünflächen. Die zu beobachtenden Gebiete werden dabei immer wieder den jahreszeitlichen und örtlichen Besonderheiten und Gegebenheiten angepasst.
Schwerpunkte sind u. a. die Innenstadt, der Bahnhofsbereich, Raschplatz, Weißekreuzplatz, Lister Meile, Linden-Limmer und Ricklingen und Mühlenberg.
Von den insgesamt 49 Stellen sind aktuell 47 besetzt. 8 Frauen und 39 Männer.

2. Mit Blick auf die dem Ordnungsdienst übertragenen Aufgaben ist der Stadtbezirk Mitte ein Einsatzschwerpunkt. Der Ordnungsdienst zeigt daher im Bereich der Innenstadt besondere Präsenz und sucht zudem die intensive Vernetzung mit weiteren für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit verantwortlichen Akteur*innen, insbesondere der Polizei. Ordnungsdienst und Polizei sind hier regelmäßig im gemeinsamen Streifeneinsatz und pflegen einen engen Informationsaustausch.
Liegen z.B. Hinweise zu Drogenkonsum- und Handel vor bzw. werden diese an den Ordnungsdienst herangetragen oder durch den Ordnungsdienst selbst wahrgenommen, wird dies umgehend an die Polizei weitergegeben, da es sich hierbei um Straftaten handelt.
Sofern eine Vermüllung festgestellt wird, wird dies umgehend AHA bzw. FB 67 mit der Bitte um Reinigung gemeldet. Aufgrund einiger Hinweise zu dem Bereich Odeonstraße / Brüderstraße, wurde dieser Bereich in die regelmäßige Bestreifung durch den Ordnungsdienst aufgenommen. Entwicklungen zu den genannten Schwerpunkten können belastbar erst nach längerer Zeit des Einsatzes mit der gesamten Anzahl an Mitarbeiten dargestellt werden.

3. Im Innenstadtbereich sind derzeit täglich rund 15 Mitarbeitende des Ordnungsdienstes im Außendienst tätig. Allgemeine Aufgaben des OD ist es Präsenz zu zeigen, Ansprechbarkeit und die Einhaltung von grundlegenden Regeln des Zusammenlebens wie sie u.a. in der Verordnung für Ordnung und Sicherheit der LHH definiert sind, sicherzustellen.

Konkret wird u. a. aggressives Betteln unterbunden, darauf geachtet, dass keine Lärmbelästigung (Ruhestörung) stattfindet, die Regeln zur Straßenmusik eingehalten werden, dass Hunde angeleint sind.
Ferner werden Anzeigen wegen Wildpinkelns aufgenommen und das Einhalten Spielplatzsatzungen der Spielplätze wird kontrolliert.