Drucksache Nr. 15-0798/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Aufpflasterung an der Nackenberger Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 06.04.2017
TOP 8.5.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0798/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Aufpflasterung an der Nackenberger Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 06.04.2017
TOP 8.5.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Einmündung der Nackenberger Straße (Ecke Berckhusenstraße) eine für den Autoverkehr geschwindigkeitsmindernd wirkende Aufpflasterung der Straße zu schaffen, über die auch der Zebrastreifen und die Fahrradspur der Berckhusenstraße geführt werden.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Ablehnung, die Fahrbahn im Einmündungsbereich auf das Höhenniveau der Nebenanlage (Gehweg) anzuheben, erfolgt aufgrund der Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei. Anhand insbesondere von der Polizei durchgeführter Verkehrsbeobachtungen konnte keine Gefährdung der Fußgänger durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge festgestellt werden. Aufgrund der verkehrsrechtlich gebotenen Vorfahrtsgewährungen überwiegt das Ein- und Abbiegen der Kraftfahrzeuge aus dem Stand.

Die als Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) vorhandene Querungsstelle der Nackenberger Straße befindet sich im Anschluss an dem baulichen Einmündungsbereich. Die Sichtverhältnisse auf querende Fußgänger/Radfahrer sowie auf den Kraftfahrzeugverkehr werden als sehr gut eingestuft.

Auf das Geschwindigkeitsniveau im weiteren Verlauf der Nackenberger Straße hätte eine im Einmündungsbereich verortete Aufpflasterung keine Wirkung.