Drucksache Nr. 15-0796/2021:
Straßenumbenennung in den Stadtteilen Bothfeld und Sahlkamp

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 29.04.2021: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Vorschlag Ja Nein Enthaltungen Helmut-Schmidt-Straße 7 7 5 Ada-Lessing-Straße 12 0 7 Alan-Kurdi-Straße 1 0 18 Marie-Juchacz-Straße 7 0 12 Hildegard-Hamm-Brücher-Straße 2 0 17 Mileva-Maric´-Straße 0 0 19 Der Bezirksrat stimmte mit der erforderlichen gesetzlichen Mehrheit der Stimmen für den Vorschlag 2: Ada-Lessing-Straße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
 
Nr.
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15-0796/2021
2
 

Straßenumbenennung in den Stadtteilen Bothfeld und Sahlkamp

Antrag,

die General-Wever-Straße, welche vom Mittellandkanal bis zur Langenforther Straße reicht, umzubenennen in


1. Helmut-Schmidt-Straße oder
2. Ada-Lessing-Straße oder
3. Alan-Kurdi-Straße oder
4. Marie-Juchacz-Straße oder
5. Hildegard-Hamm-Brücher-Straße oder
6. Mileva-Marić-Straße.

Die Aufzählung der zur Wahl stehenden Straßennamen entspricht der Anzahl der Anlieger*innennennungen in absteigender Reihenfolge.

Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Zur Ermittlung des neuen Straßennamens aus diesen Vorschlägen soll folgendes Verfahren angewandt werden:

In der ersten Abstimmung werden alle sechs Vorschläge einzeln aufgerufen. Erreicht nur ein Vorschlag in der ersten Runde die absolute Mehrheit der Stimmen, dann ist die Auswahl beendet und der Name steht fest. Andernfalls kommen die zwei Vorschläge mit den meisten Stimmen aus der vorangegangenen Abstimmung in eine Stichwahl. Sollten dabei mehr als zwei Vorschläge (durch Stimmengleichheit) übrig bleiben, entscheidet die Zahl der meisten Gesamtstimmen aus der Anlieger*innenanhörung über die Teilnahme an der Stichwahl. Kommt es in der Stichwahl zu einer Stimmengleichheit, dann gewinnt der Vorschlag mit den meisten Stimmen aus der Anlieger*innenanhörung. Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handaufhebungen. Die gesetzlich gewählten Mitglieder des Bezirksrates haben die Möglichkeit für jeden Vorschlag mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der allgemeinen Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit, insbesondere in Notsituationen. Damit ist die Straßennamensgebung allen Bürger*innen in gleichem Maße von Nutzen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 61
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat sich in seiner Sitzung am 28.08.2019 durch den Beschluss des Antrags Drucksache (DS) Nr. 15-2035/2019 N1 für die Einleitung des Umbenennungsverfahrens der General-Wever-Straße ausgesprochen. Mit dem Beschluss der DSen Nr. 15-3241/2019 N1 am 22.01.2020 sowie Nr. 15-0914/2020 N1 am 01.07.2020 wurde das Beteiligungsverfahren präzisiert. Eine zunächst vorgesehene Informationsveranstaltung konnte aufgrund der Coronasituation nicht durchgeführt werden. Das als Ersatz angedachte Online-Format war an den Eingang von mindestens zwanzig Interessenbekundungen als Voraussetzung geknüpft. Da diese Zahl nicht erreicht wurde, ist auch dieses Veranstaltungsformat entfallen. Gleichwohl sollte der neue Straßenname mit Beteiligung der Anwohner*innen, Eigentümer*innen sowie der dort ansässigen Gewerbetriebe gefunden werden. Diese Anlieger*innen haben daher eine Postwurfsendung des Stadtbezirksrats erhalten, mit welcher um Namensvorschläge gebeten worden ist. Daraufhin sind 126 Vorschläge für einen neuen Straßennamen eingegangen, die auf ihre Eignung für eine Benennung geprüft worden sind. Der Fokus lag dabei auf den Aspekten der Gefahrenabwehr sowie der Biographie von vorgeschlagenen Persönlichkeiten. Aus den geeigneten Namensvorschlägen wurden aus der Mitte des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide 6 ausgewählt, die den Anwohner*innen, Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden mit dem Anhörungsschreiben vom 19.02.2021 vorgestellt worden sind.

Von den 851 angeschriebenen Anlieger*innen haben sich 109 auf das Anhörungsschreiben gemeldet, was 12,8% entspricht. Mit 81 Rückmeldungen stehen 9,5% dem Straßennamenswechsel positiv gegenüber. 27 Personen (3,2%) sind gegen die Umbenennung. Ein*e Rückmeldende*r (0,1%) vertritt keine Meinung zur Änderung des Straßennamens und möchte lediglich über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert werden.

Viele der Rückmeldenden, die sich für die Beibehaltung der General-Wever-Straße ausgesprochen haben, haben gleichwohl ein Namensvotum eingebracht. Haben Anlieger*innen ihre Rückmeldung mehrfach eingebracht, wurde die Meinung nur einmal berücksichtigt. Sind von einer*m Anlieger*in mehrere Namenswünsche geäußert worden, sind alle in die Auswertung eingegangen. Insgesamt konnten 19 Anlieger*innen mit dem Anhörungsschreiben postalisch nicht erreicht werden, was 2,2% der Anwohner*innen, Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden entspricht. Vier Personen waren verzogen und die übrigen 15 Anlieger*innen konnten trotz vorhandener Anmeldungen nicht durch die Post ermittelt werden.

Von den abgegebenen Stimmen entfielen

58 auf Helmut Schmidt (6,8%),


36 auf Ada Lessing (4,2%),
11 auf Alan Kurdi (1,3%),
7 auf Marie Juchacz (0,8%),
4 auf Hildegard Hamm-Brücher (0,5%) sowie
2 auf Mileva Marić (0,2%).

Von den Personen, die sich gegen die Umbenennung ausgesprochen und dafür einen Grund genannt haben, sind 5 aufgrund des entstehenden Aufwands und der Kosten nicht mit einer Namensänderung einverstanden. Jeweils 2 Anlieger*innen halten die Begründung der Beiratsempfehlung für diskussionswürdig bzw. wünschen sich statt der Namenstilgung eine Erinnerungskultur in Form der Beibehaltung der Straßenbezeichnung. Eine Person hat sich für die Anbringung einer erläuternden Legende anstatt der Umbenennung ausgesprochen.

Für das Votum Helmut Schmidts wurden seine besonderen Verdienste, seine Persönlichkeit und sein Wirken als Bundeskanzler genannt. Bei Ada Lessing fand der direkte Bezug zu Hannover Erwähnung.

Darüber hinaus äußerten 11 Anlieger*innen die Orthographie als persönlich wichtiges Kriterium für einen neuen Straßennamen. Damit geht die Hoffnung einher, den Namen künftig weniger buchstabieren zu müssen, sodass eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand erreicht würde. Auch in diesem Kontext wurden vornehmlich Helmut Schmidt und Ada Lessing genannt.

Aus demselben Grund lehnten zwei Personen alle Namensvorschläge ab, insgesamt sind 6 Anlieger*innen mit keinem der Namensvorschläge einverstanden. Vier Anlieger*innen äußerten sich insbesondere kritisch zu Alan Kurdi als neuem Namensgeber. Eine Person wünschte sich einen neutralen neuen Straßennamen ohne Personenbezug in einem umwelt- und naturfreundlichen Kontext. Ein*e weiter*e Anlieger*in sprach sich in Anbetracht der historischen Benennung für den Namen „Alte Meierwiesen“ aus.

61.21 
Hannover / 24.03.2021