Anfrage Nr. 15-0796/2018:
Entsorgung von aufgetauter Tiefkühlkost

Inhalt der Drucksache:

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Entsorgung von aufgetauter Tiefkühlkost

Wenn Gefriertruhen bzw.- schränke zum Beispiel aufgrund von einer Stromunterbrechung oder Defekten der Tiefkühlgeräte abtauen, ist die Tiefkühlkost meist nicht mehr essbar und muss entsorgt werden.
Die Entsorgung dieser ungenießbaren aufgetauten Tiefkühlkost ist oft nicht in der Mülltonne des normalen Hausmülls möglich.
Die Annahme dieser aufgetauten Tiefkühlkost wurde auf dem AHA-Wertstoffhof in der Tiestestraße verweigert und der Betroffen wurde auf die Annahmemöglichkeit im Wertstoffhof in Lahe verwiesen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen ist es nicht möglich, aufgetaute Tiefkühlkost beim Wertstoffhof in der Tiestestraße ggf. gegen Bezahlung abzugeben?
2. Viele Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks Südstadt-Bult besitzen keinen PKW und insbesondere ältere Personen nutzen auch keine Car-Sharing-Fahrzeuge. Welche Möglichkeiten bestehen für diesen Personenkreis Hausmüll wie z.B. aufgetaute Tiefkühlkost zu entsorgen, wenn eine Entsorgung über die Hausmülltonne nicht möglich ist?