Anfrage Nr. 15-0794/2005:
Werbeflächen

Inhalt der Drucksache:

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Werbeflächen

Anfrage

Zu den Verpflichtungen, die die Deutsche Städte-Medien übernahm,
um im Gegenzug im Stadtgebiet Plakatpfeiler mit beweglichen Werbetexten
aufstellen zu dürfen, gehört, die Werbung auf zulässige Flächen zu beschränken
und unzulässig angebrachte Werbung zu entfernen.
Zudem läßt sich dem Vernehmen nach die Deutsche Städte-Medien Unkosten für die
Unterhaltung öffentlicher Toiletten von der Stadt Hannover erstatten. Im
Vertrag, der vom Stadtbezirksrat gebilligt worden war, war diese Unterhaltung
die Gegenleistung für das Recht zu werben.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Gilt es neuerdings als zulässig, werbende Hinweise an Laternen anzubringen
wie beispielsweise die McDonalds-Reklame an der Abfahrt Herrenhausen der B6?

2) Sind die Werberechte der Deutschen Städte-Medien in dem Maß verringert
worden, in dem sie ihre Verpflichtung gemindert hat, die öffentlichen
Toiletten zu unterhalten?

3) Hat die Deutsche Städte-Medien Rückstellungen gebildet, um damit nach
Auflösung des Vertrages mit der Stadt Hannover die Plakatpfeiler abzubauen?