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1. Ausgangslage
Hintergrund
Mittels Änderungsantrag zur DS 1583/2010 (Haushaltplan 2011) wurde mit Bezug auf das wesentliche Produkt 54101 – Gemeindestraßen – beschlossen; die Verwaltung zu beauftragen, innerhalb des Produktes eine Einzelmaßnahme „Beseitigung von Kopfsteinpflaster“ auszuweisen. Dazu sollte eine Prioritätenliste erarbeitet werden.
In der Antragsbegründung wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Prioritätenliste zur Beseitigung von Kopfsteinpflaster vor allem in Straßen mit verstärktem Radverkehr zu erstellen, da diese teilweise in einem schlechten Zustand, sehr laut und fahrraduntauglich seien. Gleichzeitig sollten die für die Abarbeitung der Prioritätenliste notwendigen Mittel innerhalb einer Einzelmaßnahme ausgewiesen werden.
Auf Basis des Ratsantrages hatte die Verwaltung darauf hin insgesamt 220 Straßenabschnitte mit Natursteinpflaster ermittelt und anhand verschiedener Kriterien (technischer Zustand, Bestandteil einer Fahrradroute, Denkmalschutzbelange) überprüft. Im Ergebnis wurden 31 Kopfsteinpflasterstraßen identifiziert, die einerseits Bestandteil einer Fahrradroute sind und andererseits einen Grunderneuerungsbedarf im Fahrbahnbereich aufweisen.
Diese 31 Kopfsteinpflasterstraßen, von denen 18 Straßen im Sinne des Denkmalschutzes besonders zu bewerten sind, wurden in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung erfolgte anhand des tatsächlichen technischen Zustands.
Zur beabsichtigten Verbesserung der Befahrbarkeit der Kopfsteinpflasterstraßen wurden verschiedene bauliche Varianten aufgezeigt:
- Erneuerung des Pflasters (und neue ebenerdige Verlegung)
- Ausbau des Pflasters und Einbau von Asphalt
- Teilweise Entfernung des Pflasters und Einbau von Asphalt oder Pflaster als Bereich für Radfahrer
Die geeignete Form der baulichen Umsetzung wird für jede Kopfsteinpflasterstraße in Abhängigkeit der Randbedingungen (technischer Zustand, Denkmalschutz, etc.) individuell festzulegen sein.
Mit der Informationsdrucksache 2235/2012 wurden die Prüfergebnisse sowie die Prioritätenliste durch die Verwaltung vorgelegt.
Künftiger Ausbaustandard
In der Schubertstraße, einer der Straßen des Kopfsteinpflasterprogramms, die wichtige Bestandteile des Radwegenetzes sind, wurde im Jahre 2014 eine Musterfläche eingerichtet, um Erkenntnisse für den zukünftigen Umgang mit Kopfsteinpflasterstraßen zu erhalten. Auf einer Länge von 30 m wurden 3 unterschiedliche Materialien als Fahrbahnbelag in einer Breite von 2,50 m eingebaut: Bestandspflaster mit vergossenen Fugen, geschnittenes Granitpflaster mit 2 unterschiedlichen Varianten der Fugenbehandlung sowie eine Asphaltdeckschicht. In Kombination mit dem Bestandspflaster in den angrenzenden Abschnitten konnten die Oberflächenbeläge direkt miteinander verglichen und anhand verschiedener Kriterien (Befahrbarkeit, Griffigkeit, Verkehrssicherheit, Lärmentwicklung, Wirtschaftlichkeit, optische Wirkung, Vereinbarkeit mit Denkmalschutzaspekten) bewertet werden.
Wesentliches Ergebnis der Analyse ist die Definition des künftigen Umgangs mit den Straßen des Kopfsteinpflasterprogramms. Demnach soll in Kopfsteinpflasterstraßen, die nicht ohnehin auf ganzer Breite grunderneuerungsbedürftig sind, in einem möglichst breiten Streifen der Fahrbahn das Kopfsteinpflaster entfernt und durch Asphalt ersetzt werden. In Straßen, in denen der Einsatz von Asphalt in der Fahrbahn aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, soll das Bestandspflaster im Fahrbahnbereich durch ein ebenes Natursteinmaterial, das dem Bestandspflaster optisch weitestgehend entspricht, ersetzt werden.
Stand der Umsetzung des Kopfsteinpflasterprogramms
Aus der Prioritätenliste des Kopfsteinpflasterprogramms sind derzeit 2 Straßen baulich umgesetzt. Die Bürgermeister-Fink-Straße (2014) und die Akazienstraße (2015) wurden im Rahmen des Programms „Grunderneuerung im Bestand“ auf ganzer Breite erneuert. Das Kopfsteinpflaster wurde hier durch Asphalt ersetzt. Ebenfalls im Zuge des Programms „Grunderneuerung im Bestand“ wird die Elbestraße in 2016 erneuert. Im Jahr 2016 wird zusätzlich die Schubertstraße grunderneuert. Diese erhält auch eine neue Straßenaufteilung.
2. Beschreibung des Vorhabens
Gegenstand dieser Drucksache ist die Einzelmaßnahme Brahmsstraße als Vorhaben aus der Prioritätenliste. Sie verläuft in Nord-Süd-Richtung im Stadtteil List und verbindet die Podbielskistraße mit der Richard-Wagner-Straße und der anschließenden Eilenriede.
Als Hauptroute im hannoverschen Radverkehrsnetz ist sie eine bedeutende Stadtteilverbindung für den Radverkehr im Alltag und in der Freizeit.
Die Fahrbahn der Brahmsstraße ist mit Natursteinkleinpflaster befestigt.
Da Radfahrende das schlecht befahrbare Kopfsteinpflaster meiden, nutzen sie regelmäßig illegal den befestigten Gehweg. Hier kommt es zu Konflikten mit Fußgängern. Damit diese Konflikte entschärft werden, soll die Fahrbahn in Teilbereichen ausgebaut werden.
Der auszubauende Bereich der Fahrbahn umfasst auf 70 m Länge auf der Südseite einen 3,0 m und auf der Nordseite einen mittig in der Fahrbahn liegenden 4,0 m breiten Streifen zwischen den am Fahrbahnrand parkenden Kraftfahrzeugen. Dieser wird jeweils von einer dreireihigen Bandreihe durchgängig auf ganzer Länge aus Kopfsteinpflaster eingerahmt. Die Parkflächen aus Kopfsteinpflaster werden auf der Nordseite angearbeitet. Abgängige Gossen werden neu hergestellt. Der Fahrbahnstreifen wird von der Einmündung Podbielskistraße bis zur Einmündung Richard-Wagner-Straße vollständig in Asphalt ausgeführt. So kann die bestmögliche Befahrbarkeit für den Radverkehr gewährleistet werden.
Das Parken bleibt unverändert auf der Südseite in Schrägaufstellung und auf der Nordseite beidseitig am Fahrbahnrand.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. Kosten
Die Kosten für die Baumaßnahme betragen 165.000 €.
Bei der Baumaßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Innerortsstraße eingestuft.
4. UVP
Durch den Umbau der Brahmsstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
5. Bauzeit
Es ist geplant, die Baumaßnahme in 2016 umzusetzen.