Anfrage Nr. 15-0782/2018:
Rettungswege in der Sallstraße

Inhalt der Drucksache:

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Rettungswege in der Sallstraße

In der Sallstraße sind insbesondere zu den Abend- und Nachtzeiten die Fußwege zwischen
der Krausenstraße und der Kleinen Düwelstraße durch Kraftfahrzeuge zugeparkt. Eine
Zufahrt für Rettungsfahrzeuge direkt an das Gebäude ist nur über die Fuß- und Radwege
gewährleistet. An den Kreuzungen sind allerdings keine Beschilderungen, die die
Rettungswege ausweisen. Nach der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur
Niedersächsischen Bauordnung §2 müssen ausreichend Aufstell- und Bewegungsflächen
für die Feuerwehr garantiert sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Sind im oben benannten Bereich für die Feuerwehr ausreichend Rettungswege
sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr in den Abend- und
Nachtstunden zur Verfügung?

2. Wenn nicht, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Sicherheit der
Bürger*innen sicherzustellen?