Drucksache Nr. 15-0781/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Energieverbrauch Werbeanlagen
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 25.03.2019
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0781/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Energieverbrauch Werbeanlagen
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 25.03.2019
TOP 8.2.1.

Nach Verwaltungsantwort 15-1452/2018 F1 ist der Energieverbrauch der Werbeanlagen in Hannover vor und nach dem Neuen Werbevertrag (Beschlussdrucksache 2096/2016) nicht bekannt. Demnach müssen wir davon ausgehen, dass vor Abschluss der Verträge auch keine Prüfung auf Kompatibilität mit den Klimaschutzzielen der Stadt Hannover stattgefunden hat. Der Energieverbrauch eines Gerätes ist unter verschiedenen Ausgangsbedingungen bekannt. Zumindest Mittelwerte aus Testläufen oder Erfahrungen aus anderen Städten liegen dem Hersteller und Betreiber betriebsbedingt zur Kostenabschätzung und voraussichtlichen Wirtschaftlichkeit vor. Mittlerweile laufen die Anlagen über den Zyklus eines Jahres hinaus, so dass sogar der tatsächliche Verbrauch unterschiedlicher Bauarten vorliegen sollte.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund teilweise erneut:

1. Warum fand keine Prüfung statt?

2. a) Wie hoch ist der bauartbedingte tatsächliche, voraussichtliche und durchschnittliche Energieverbrauch der Werbeanlagen jährlich, wenn alle Werbeanlagen nach neuem Vertrag am laufen sind.


b) Wie hoch war der Energieverbrauch aller Werbeanlagen im Jahr 2018?
c) Wie hoch war der Energieverbrauch aller Werbeanlagen zu Beginn/im ersten Jahr des alten Werbevertrages und im letzten Jahr des alten Vertrages?
d) Wer trägt die Energiekosten?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


1. Mit der Beschlussdrucksache 2456/2015 hat der Rat Eckpunkte festgelegt, die bei der Neuvergabe der Werberechte berücksichtigt werden sollten. Diese Kriterien wurden von der Verwaltung bei den Vertragsverhandlungen und beim Abschluss des neuen Vertrages (Beschlussdrucksache 2096/2016) vollumfänglich eingehalten.

Ein Bewertungskriterium war dabei das Werbeträgerkonzept, das beim Vertragspartner hinsichtlich der Umweltgesichtspunkte Nachhaltigkeit (Verantwortungsbewusster Umgang mit der Umwelt und effizienter Einsatz von Ressourcen) und Energieeffizienz (u.a. Senkung CO2-Emmision durch Reduzierung des Stromverbrauchs) überzeugte.

Ein weiteres Kriterium stellte die Modernisierung des bestehenden Werbeträgerbestandes dar. Sämtliche ausgetauschte Werbeträger sind mit modernster Technologie und energiesparender Beleuchtung ausgestattet. Erfahrungen des Vertragspartners aus den vergangenen Jahren haben ergeben, dass durch die Modernisierung der Werbeträger mit LED-Beleuchtung und anderen Optimierungsmaßnahmen bei gleichzeitigem Ausbau des hinterleuchteten Werbeträgerbestandes, eine Senkung der Stromkosten von ca. 25% erreicht werden kann. Bei den elektronischen Werbeanlagen wurden durch den Einsatz energieeffizienter Systeme Einsparungen in Höhe von ca. 45% erreicht. Positiv für die Gesamtenergiebilanz ist dabei, dass bei diesen Anlagen die Produktion von Werbemitteln (Plakate, Folien etc.) sowie die An- und Abfahrt zur Bewirtschaftung entfällt.

Bei der Auswahl des Energielieferanten und der bezogenen Energieart hat der Vertragspartner umweltpolitische Aspekte berücksichtigt. Für sämtliche Werbeträger mit einem Hausanschluss wird bei den Stadtwerken Hannover 100% Naturstrom, also erneuerbare Energien, bezogen.

2. a) Seit etwa Mitte 2017 hat der Vertragspartner im Anschluss an die Bauantrags- und Genehmigungsphase begonnen, beleuchtete, hinterleuchtete und elektronische Werbeträger aufzubauen bzw. auszutauschen. Dieser Prozess wird voraussichtlich Mitte/Ende 2019 abgeschlossen sein. Eine aktuelle Hochrechnung des Vertragspartners ergibt ca. 409.000 kWh/a.

2. b) Der exakte Energieverbrauch für das Jahr 2018 ist nicht bekannt.

2. c) Hierzu liegen keine Informationen vor.

2. d) Die Firma X-CITY Marketing Hannover GmbH.