Anfrage Nr. 15-0781/2019:
Energieverbrauch Werbeanlagen

Inhalt der Drucksache:

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Energieverbrauch Werbeanlagen

Nach Verwaltungsantwort 15-1452/2018 F1 ist der Energieverbrauch der Werbeanlagen in Hannover vor und nach dem Neuen Werbevertrag (Beschlussdrucksache 2096/2016) nicht bekannt. Demnach müssen wir davon ausgehen, dass vor Abschluss der Verträge auch keine Prüfung auf Kompatibilität mit den Klimaschutzzielen der Stadt Hannover stattgefunden hat. Der Energieverbrauch eines Gerätes ist unter verschiedenen Ausgangsbedingungen bekannt. Zumindest Mittelwerte aus Testläufen oder Erfahrungen aus anderen Städten liegen dem Hersteller und Betreiber betriebsbedingt zur Kostenabschätzung und voraussichtlichen Wirtschaftlichkeit vor. Mittlerweile laufen die Anlagen über den Zyklus eines Jahres hinaus, so dass sogar der tatsächliche Verbrauch unterschiedlicher Bauarten vorliegen sollte.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund teilweise erneut:

1. Warum fand keine Prüfung statt?

2. a) Wie hoch ist der bauartbedingte tatsächliche, voraussichtliche und durchschnittliche Energieverbrauch der Werbeanlagen jährlich, wenn alle Werbeanlagen nach neuem Vertrag am laufen sind.


b) Wie hoch war der Energieverbrauch aller Werbeanlagen im Jahr 2018?
c) Wie hoch war der Energieverbrauch aller Werbeanlagen zu Beginn/im ersten Jahr des alten Werbevertrages und im letzten Jahr des alten Vertrages?
d) Wer trägt die Energiekosten?