Drucksache Nr. 15-0775/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Unterschriften Hindenburgstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 25.03.2019
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0775/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Unterschriften Hindenburgstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 25.03.2019
TOP 8.3.2.

Im September 2018 wurden in der Sitzung des Bezirksrates 800 Unterschriften gegen eine neue Namensgebung der Hindenburgstraße überreicht.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wie bewertet die Verwaltung die eingereichten Unterschriften rechtlich und geht mit diesen um?

2) Wieso haben weder die Initiatoren noch die Unterzeichner bis dato seitens der Verwaltung eine Antwort erhalten?

3) Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger nach Übergabe der Unterschriften mit keinerlei Reaktion von der Landeshauptstadt bedacht wurden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1) Für das Verwaltungsverfahren im Rahmen einer Straßenumbenennung haben allgemeine Unterschriftensammellisten keine rechtliche Bewandtnis, da nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Anhörung ausschließlich der von einem Adresswechsel betroffenen Anlieger*innen vorgesehen ist. Ohne zu diesem zu beteiligenden Personenkreis zu zählen, verbinden die Unterzeichner*innen mit ihrer Unterschrift das Ziel, die politische Entscheidungsfindung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Durch die Übergabe im Stadtbezirksrat Mitte wurde dieser Wille gegenüber dem zuständigen Gremium zum Ausdruck gebracht. Eine rechtliche Wirkung hat dies aber nicht.

Die Unterschriftenlisten werden zur Vervollständigung der Verfahrensdokumentation in der Stelle für Straßenbenennung und Hausnummernfestsetzung im Bereich Geoinformation zu den Akten des Umbenennungsvorgangs „Hindenburgstraße“ genommen.

2) Die Teilnehmenden an einer Unterschriftenaktion erhalten grundsätzlich keine einzelnen Rückmeldungen. Die Auflistung wurde in der Sitzung vom 17.09.2018 persönlich an den Stadtbezirksrat Mitte als zuständigem Gremium ausgehändigt. Durch diese direkte Zustellung an den gewünschten Empfänger wurde das Erreichen desselben sichergestellt, so dass sich damit auch die Versendung einer Eingangsbestätigung an den Initiator erübrigt.

3) Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover schätzt bürgerschaftliches Engagement und bringt dies bereits auf vielfältige Weise zum Ausdruck. Die Intention der Unterschriftenaktion wurde durch die persönliche Übergabe der Listen an den Stadtbezirksrat Mitte als zuständiges entscheidendes Gremium erreicht, so dass im vorliegenden Fall die Würdigung des bürgerlichen Engagements durch den Stadtbezirksrat Mitte durch die Entgegennahme der Unterschriftenauflistung stattgefunden hat.
Darüber hinaus ist der politische Entscheidungsprozess hinsichtlich der konkreten Vorstellungen des Stadtbezirksrates zur weiteren Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren noch nicht abgeschlossen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neuen, für den Initiator der Sammlung möglicherweise relevanten Sachverhalte vorliegen.