Antrag Nr. 15-0771/2019:
Verwarn- und Bußgeldkatalog

Inhalt der Drucksache:

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Verwarn- und Bußgeldkatalog

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Ergänzung zur „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO)“ einen Verwarn- und Bußgeldkatalog zu erlassen und diesen entsprechend zu veröffentlichen.

Begründung

Immer wieder kommt es, insbesondere im Stadtbezirk Mitte, zu Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger über sozial inadäquates und ordnungswidriges Verhalten von Mitmenschen.
In der Landeshauptstadt gibt es neben der SOG-VO keinen Katalog, welcher feste Verwarn- bzw. Bußgelder enthält. Auch in der Antwort auf die Anfrage DS 15-0374/2019 wird ein Bußgeldrahmen von 5 - 1000€ genannt. Der Erlass eines Kataloges, welcher die häufigsten Ordnungswidrigkeiten umfasst und gemäß §§ 59 Abs. 1 Nds. SOG und
118 OWiG konkret sanktioniert, ist erforderlich, damit sowohl für die Verwaltung als auch für den Betroffenen/die Betroffene die jeweilige Rechtsfolge klar ersichtlich ist.
Dadurch entfällt die bisher in jedem Einzelfall erforderliche Erhebung der Umstände und Prüfung der Verhältnismäßigkeit zur Festsetzung der Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes, wodurch der Verwaltungsaufwand deutlich minimiert wird.
Als mögliche Tatbestände und entsprechende Geldbußen schlagen wir Folgendes vor:
• Verunreinigung (Zigaretten, Kaugummi, Papier etc.) 50 €
• Verunreinigung (Zigaretten, Kaugummi, Papier etc.) ohne Entfernung 75 €
• Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen 150 €
• Hundekot in Grün- und Parkanlagen 175 €
• Hundekot auf Spielplätzen 200 €
• Notdurft 200 €
Die Aufzählung ist nicht abschließend und soll lediglich als Anhalt hinsichtlich Tatbestände und Buß-/ Verwarngeldhöhe dienen.