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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn
Norbert Dudda die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Bezirksratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Dudda hat mit Schreiben vom 24.03.2015 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsmitglied des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt niederlegt.
Durch diesen Verzicht endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.11
Hannover / 09.04.2015