Drucksache Nr. 15-0767/2026 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffnung der Durchwegung Ihmezentrum
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.04.2026
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0767/2026 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffnung der Durchwegung Ihmezentrum
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.04.2026
TOP 6.3.1.

Laut eines Presseberichts fanden fand am 3. März dieses Jahres ein Gespräch zur Zukunft der Durchwegung des Ihmezentrums statt, an dem Vertreter:innen die Stadt Hannover teilgenommen haben (s. https://punkt-linden.de/news/ihme-zentrum-durchwegung-offen/).

Derzeit finden Bauarbeiten an der Spinnereibrücke statt, die dazu führen, dass die Kapazitäten für Fuß- und Radverkehr deutlich eingeschränkt sind. Vor diesem Hintergrund kommt der Wiederöffnung der Durchwegung am Ihmezentrum als wichtige Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Stadtbezirk Linden-Limmer und der Innenstadt besondere Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Was war der Gegenstand des Gesprächs zwischen WEG und Stadtverwaltung am 3. März 2026 und welche Ergebnisse wurden erzielt?
2. Welche konkreten Schritte unternimmt die Verwaltung, um eine baldige Freigabe der Durchwegung für die öffentliche Nutzung zu erreichen?
3. Bis wann ist mit einer Öffnung der Durchwegung zu rechnen?

Antwort der Verwaltung:


zu 1.:

In dem Gesprächstermin vom 02. März 2026 wurden die Vertreter*innen der WEG darüber informiert, dass der Förderzeitraum für das Projekt „Revitalisierung des Ihme-Zentrums“ im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ auf Antrag der Stadt mit Beschluss vom 04.02.2026 bis zum 31.12.2026 verlängert wurde.


Ein weiteres Gesprächsthema war, unter welchen Voraussetzungen der seit März 2025 für die Allgemeinheit gesperrte Durchgang zwischen Blumenauer Straße und Ida-Arenhold-Brücke wieder geöffnet werden kann.

Das Gespräch zu diesem Thema wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Im Termin wurde seitens der WEG als Grund für die Sperrung eine Ordnungsverfügung der Bauaufsicht angeführt, deren Umsetzung von der WEG nicht geleistet werden könne. Dieser erstmalig als Grund für die Sperrung angeführte Sachverhalt konnte aber nach interner Prüfung ausgeräumt werden, da die Ordnungsverfügung nicht den Bereich des Durchgangs tangiert.

Daneben ging es um die letzte Eigentümerversammlung der WEG sowie die laufende Auseinandersetzung zwischen der WEG und der LHH betreffend die Veräußerung der Kita-Fläche an die hanova Kita GmbH.

zu 2.:

Mit Schreiben vom 02.04.2026 an die WEG-Verwaltung wurde der Sachverhalt zur Ordnungsverfügung richtiggestellt und zur Fortsetzung des Gesprächs zu einem Termin am 15.04.2026 eingeladen.

Das Gespräch wurde aber seitens des WEG-Verwalters auf einen späteren Termin verschoben.

zu 3.:

Ein genauer Zeitpunkt für die Wiederöffnung des bestehenden Durchgangs kann erst nach einer konkreten Einigung mit der WEG-Verwaltung über die Voraussetzungen einer dauerhaften Öffnung vereinbart werden.