Anfrage Nr. 15-0764/2019:
Ausgleichsmaßnahme für Landschafts-Flächenverbrauch

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Ausgleichsmaßnahme für Landschafts-Flächenverbrauch



Durch den Landschafts-Flächenverbrauch der neuen Trasse der B3 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover im Bereich Ricklingen an der Stadtgrenze zur Stadt Hemmingen ist über eine Ausgleichsmaßnahme nachzudenken.

 

Ausgangslage:

Die neue Trasse der B3, Ortsumgehung Hemmingen-Westerfeld und Arnum, nimmt Konturen an. Sowohl die vierspurige Brücke der B3 über das Endstück der Göttinger Chaussee, als auch jeweils ein Landschaftsstück vor und hinter der Brücke verbrauchen die zuvor floral besiedelten Straßenränder und das Begleitgrün zwischen dem Dreieck der alten B3, der Beeke (Ihme) und der Göttinger Chaussee.

 

Juristischer Hintergrund:

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, wie auch nach Landesnaturschutzrecht hat der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft unvermeidliche Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.

 

Folge:

Das Bauwerk der neuen B3-Trasse löst daher, sowohl im Gemeindegebiet Hemmingen-Westerfeld, als auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover eine Ausgleichsmaßnahme aus. Der Ausgleich soll sich entsprechend der Gesetzeslage auch am Ort des Eingriffs auswirken.

 

Alternative Lösung:

Durch den Umbau der B3 wird ein vierspuriger Straßenabschnitt einschließlich der Straßenränder ab Auffahrt B3-Brücke bis zum Ende der Göttinger Chaussee auf hannoverschem Gebiet frei. Nach Auskunft des NABU haben wir in Hannover Ausgleichsflächen, die mit Bäumen bepflanzt sind.   Was aber fehlt, sind nicht gemähte, naturbelassene Wiesen, und seien sie auch noch so klein.

Unsere bedrohten Schmetterlingsarten sind überwiegend einjährig. Wird eine Wiese mehrfach gemäht, so wird dem Nachwuchs unserer Wiesenfalter die Lebensgrundlage entzogen. Hier direkt am Ricklinger Holz kann der neu gewonnene Landschaftsstreifen dem Wald zugeschlagen werden und als besonnte Waldwiese eine hervorragende Ausgleichsfläche für den Naturschutz bieten, die dem Rückgang der stationären Insektenarten wirksam und nachhaltig entgegenwirkt.

 

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist das wegfallende Stück der alten B3 hinter dem Waldschlösschen als ideale Ausgleichsfläche für die B3 - Umgehungsstrecke Hemmingen-Arnum vorgesehen, oder

2. fällt die Fläche dem Wunsch von Einzelinteressen nach mehr Parkplätzen zum Opfer?Wenn ja,

3. welche andere Fläche in Ricklingen ist als geeignete Ausgleichsmaßnahme vorgesehen?