Drucksache Nr. 15-0763/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fördersumme aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 16.05.2019
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0763/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Fördersumme aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 16.05.2019
TOP 6.1.1.


Am 9.2.2019 beantragte die Fahrradwerkstatt der Leonore-Goldschmidt-Schule IGS-Mühlenberg (Lehrerin Frau Sabine Nowak) eine Fördersumme aus den Mitteln des Stadtbezirksrates Ricklingen in Höhe von 3.600,- € für die Finanzierung von zwei Containern für die Aufbewahrung von Fahrrädern auf dem Schulgrundstück.

Wenn auch das Schulprojekt „Fahrradwerkstatt“ zweifellos unterstützungs- und förderungswürdig ist, so ist natürlich auch ein sparsamer Umgang mit den Mitteln des Bezirksrates selbstverständlich.

Soweit mir bekannt, hat die Landeshauptstadt Hannover in der letzten Zeit eine Vielzahl abschließbarer Stahlcontainer von verschiedenen Standorten abgebaut, die für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen waren. Diese Stahlcontainer würden sich zur Unterbringung von Fahrrädern vorzüglich eignen und müssten nicht extra angeschafft werden.

 
Wir fragen die Verwaltung:

1. In wie weit prüft das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover, ob Ausgaben von Rat und Bezirksrat notwendig sind, wenn gleichwertige vorherige Anschaffungen ungenutzt vorhanden sind?

2. Hat der Stadtbezirksrat Ricklingen Zugriff auf eingelagerte Gegenstände, die ursprünglich bestimmungsgemäß nicht mehr gebraucht, aber für andere wichtige Zwecke genutzt werden können, wie hier im Falle der Container?

3. Kann der Fahrradwerkstatt der Leonore-Goldschmidt-Schule theoretisch zwei oder mehrere geeignete Container aus dem Bestand der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass unnötige Kosten für Neuanschaffungen in Höhe von 3.600,-€ entstehen?

Antwort der Verwaltung


Vorbemerkung:
Die Verwaltung beschafft unterschiedliche Container für spezifische Nutzungen und Bedarfe. Die Unterbringung in Notunterkünften für Flüchtlinge erfolgt nicht in „Containern“, sondern in für Wohnzwecke ausgestalteten Modulanlagen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

zu Frage 1:
Zuwendungsmittel werden dem Stadtbezirksrat mit Ratsbeschluss über die Haushaltssatzung zur Verfügung gestellt. Sie unterliegen - wie alle einzusetzenden Haushaltsmittel - den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung.

Die Verwaltung prüft die Einhaltung der Richtlinien des Stadtbezirksrates zur Vergabe von Zuwendungen aus eigenen Mitteln im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts und die sachliche und rechnerische Richtigkeit der eingereichten Abrechnungsnachweise.

Das Rechnungsprüfungsamt prüft nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 153 ff des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.März 2000 im Rahmen von Schwerpunktprüfungen, ob und wie die Verwaltung dieser Prüfungs- und Nachweispflicht nachkommt.

zu Frage 2:
Die Entscheidungsrechte der Stadtbezirksräte sind in § 93 NKomVG und § 9 Hauptsatzung abschließend bestimmt. Die Verfügung über die Verwendung von Sachgegenständen zählt nicht dazu.

zu Frage 3:
Die Verwaltung verfügt über keine eingelagerten Container. Die bisher abgebauten Modulanlagen waren entweder nicht im Eigentum der Stadt, sondern von Containerbaufirmen angemietet und wurden zurückgegeben oder wurden aufgrund einer zu starken Abnutzung verschrottet.