Drucksache Nr. 15-0761/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffnungszeiten Geschäft Paula-Nordhoff-Str./Ecke Anderter Straße (ehem. Blumen-Rolf)
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.04.2017
TOP 4.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0761/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Öffnungszeiten Geschäft Paula-Nordhoff-Str./Ecke Anderter Straße (ehem. Blumen-Rolf)
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.04.2017
TOP 4.2.4.

Vor kurzer Zeit eröffnete in o.g. Lage ein Geschäft, in dem überwiegend Lebensmittel verkauft werden. Es fällt auf, dass dies auch an Sonntagen geschieht.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass an Sonntagen geöffnet wird?
2. Für welche Waren und welchen Bereich der Außenfläche liegt eine Verkaufsgenehmigung vor?
3. Welche Öffnungszeiten sind genehmigt?

Text der Antwort

zu 1.)
Die Sonntagsöffnung ist der Verwaltung seit Ende November 2016 bekannt. Verkauft werden dürfen Waren zur Deckung des täglichen Kleinbedarfs (§ 4 Abs. 1 Ziffer 3a in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nds. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten - NLöffVZG). Diese werden nach unseren Feststellungen im Sortiment des Geschäftes auch lediglich vorgehalten.

zu 2.)
Der Verkauf im Außenbereich erfolgt nicht im öffentlichen Raum, sondern auf Privatfläche und bedarf daher keiner gesonderten Verkaufsgenehmigung. Es werden Waren zur Deckung des täglichen Kleinbedarfs verkauft. Eine bauordnungsrechtliche Genehmigung für diese Nutzung der Fläche ist laut OE 61.3 erforderlich. OE 61.3 prüft aktuell, ob eine Nutzungsgenehmigung vorliegt. Andernfalls wird hier die Bauordnung entsprechend tätig.

zu 3.)
Der Verkauf der genannten Waren ist sonntags außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten an drei Stunden gesetzlich gestattet (§ 4 Abs. 1 Ziffer 4a NLöffVZG). Anlässlich dieser Anfrage haben wir festgestellt, dass dort für einen Zeitraum von sechs Stunden geöffnet ist (10.00 bis 16.00 Uhr). Wir haben daraufhin mit dem Inhaber schriftlich Kontakt aufgenommen, damit die Öffnungszeiten sonntags entsprechend eingeschränkt werden. Wir haben allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Wir werden die Einhaltung der Öffnungszeiten stichprobenartig überprüfen.