Antrag Nr. 15-0760/2020:
Gabionenmauer Heisterbergallee

Inhalt der Drucksache:

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Gabionenmauer Heisterbergallee

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Bauverwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert die Gabionenmauer
an der Seite zur Heisterbergallee nachträglich zu genehmigen und auf die Entfernung
des als Schallschutzwand dienenden Bauwerkes zu verzichten. Die Bauverwaltung
möge eine Sondergenehmigung für den dauerhaften Erhalt erteilen und auf
Rechtsmittel gegen den Bauherrn verzichten.

Begründung

Die Gabionenmauer steht unmittelbar vor einer vorhandenen Hainbuchenhecke und
dient auch als Schallschutzwand für die dahinterliegenden Gebäude Richtung „An der
Laubhütte“. Zusätzlich wurde an der Mauer eine Berankung mit wildem Wein vorgesehen,
dadurch wird das äußere Erscheinungsbild der Straße nicht wesentlich verändert.
Die Gabionenmauer wurde von der Fa. BBK Bau in Jahr 2017 zwar ohne die baurechtliche
Genehmigung erbaut, hat sich jetzt aber als technisch sehr nützlich erwiesen, da
diese auch als Schallschutzwand gute Dienste leistet.
Ferner hat der Nabu Bremen auf seiner Website festgestellt, dass der Wert von Steinmauern
und Gabionen in den vielen kleinen Nischen liegt, welche Brut- und Versteckmöglichkeiten
für Solitärbienen, Laufkäfer und viele andere Insekten, für Schnecken,
Eidechsen und Blindschleichen bieten. Letztere mögen besonders die in den Steinen
gespeicherte Wärme. Für die bei uns in Rede stehende Gabionenmauer handelt es sich
um eine besonders intensiv wärmespeichernde Mauer, da diese fast exakt nach Süden
ausgerichtet ist und somit in unserem Stadtbezirk ein einmaliges Biotop ist!
Außerdem wird die Mauer als optisch gelungen angesehen, sie verschönert unseren
Stadtbezirk und deshalb möchte der Bezirksrat auf dieses Bauwerk nicht verzichten.
Von den Bewohnern der gesamten Neubausiedlung ist bis heute keine Kritik an der
Mauer geübt worden. Die Mauer ist bedauerlicherweise ohne Zustimmung der Bauverwaltung
errichtet worden und verstößt damit gegen geltendes Baurecht. Aus den vorgenannten
Gründen halten wir die Gabionenmauer aber für erhaltens- und wünschenswert.
Wir bitten deshalb die Bauverwaltung ihre bisherige ablehnende Haltung bezüglich
der Gabionenmauer zu überdenken und dafür nachträglich die Zustimmung zu erteilen.