Anfrage Nr. 15-0760/2017:
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen

Inhalt der Drucksache:

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Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen

Die jüngste Novelle der StVO bzw. der VwV-StVO regelt, dass vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern streckenbezogen Tempo 30 einzuführen ist. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30 km/h sind besonders zu begründen.

Diese Möglichkeit greift bei bisher mit Tempo 50 klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreistraßen), soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder falls im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Demnach kann auch bei Straßen im Nahbereich der genannten sensiblen Einrichtungen, die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit in Betracht gezogen werden.

Die Verabschiedung der VwV ist am 10.3. im Bundesrat erfolgt, das Land Niedersachsen hatte die entsprechende VwV (allerdings noch ohne den Passus der Regelgeschwindigkeit) per Ländererlass bereits zum 21.12.2016 eingeführt.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen
existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder im Nahbereich solcher Straßen in Misburg-Anderten?

2. Wie viel Zeit wird die Stadt benötigen, um die Umsetzung der Novelle vor Ort
vorzunehmen?