Drucksache Nr. 15-0760/2011 S1:
Halteverbot durch Müllabfuhr
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2011
TOP 6.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0760/2011 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Halteverbot durch Müllabfuhr
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2011
TOP 6.2.2.

Beschluss

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, zu prüfen und dem Bezirksrats eine Liste vorzulegen, an welchen Stellen im Stadtbezirk Linden-Limmer Halteverbote existieren, die aufgrund der Rangiermöglichkeit oder Ähnlichem von Fahrzeugen der Abfallbeseitigung eingerichtet sind, und ob und bei welchen noch die Notwendigkeit des Fortbestandes besteht.

Entscheidung

Dem Beschluss wird nicht gefolgt.
Die Verwaltung hat keine Kapazitäten, die im Stadtbezirk bestehenden Haltverbote
u.a. in Sackgassen zu überprüfen und aufzulisten.
Sofern bezüglich einer Straße Zweifel an der Notwendigkeit von Haltverboten bestehen, wird die Verwaltung dies auf Anfrage – auch außerhalb des Drucksachenverfahrens - überprüfen.
Eine beispielhafte Überprüfung der Regelung in der Wendeplatte Hufelandstraße hat ergeben, dass laut Angabe von AHA die Abfuhrfahrzeuge dort den Mo-Fr von 8 – 12 Uhr freizuhaltenden Fahrbahnbereich zum Wenden nutzen und es deshalb bei der Beschränkung bleiben muss.
Die Sackgasse Hufelandstraße ist mit 150 m Länge und dem Verlauf in einer leichten Kurve denkbar ungeeignet für das Rückwärtsfahren mit einem Lkw. Dies mag AHA mit Rückfahrkamera und vorausgehendem Personal in Einzelfällen noch gut bewältigen, für einen Alleinfahrer ist es verkehrsgefährdend. Dem Parkbedürfnis der Anwohner ist insofern schon überdurchschnittlich entgegengekommen worden, weil das Verbot nur von 8-12 Uhr gilt. Grundsätzlich sind Wendebereiche vorrangig zum Wenden da, nur überzählige Flächen können beparkt werden.
Eine Überprüfung je nach Umständen des Einzelfalles kann auch ergeben, dass die Parkbeschränkung ausgeweitet werden muss oder sogar Stellplätze ganz entfallen, weil sie das Wenden unmöglich machen. Die Verwaltung wird in solchen Fällen immer versuchen, das Wendemanöver unter Nutzung von ohnehin freizuhaltenden Flächen wie etwa vor Zufahrten abzuwickeln, was aber nicht immer möglich ist.