Anfrage Nr. 15-0758/2008:
Nächtliches Abschalten von Ampelanlagen

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Nächtliches Abschalten von Ampelanlagen

Im Stadtbezirk gibt es zahlreiche Ampelanlagen an Kreuzungen und Kreisverkehren. Das Verkehrsaufkommen sinkt jedoch abends nach 22 Uhr stark ab bevor es morgens gegen fünf Uhr wieder ansteigt. Zahlreiche Ampelanlagen scheinen während der Nacht deshalb entbehrlich, da der Verkehr ja zusätzlich jeweils durch Verkehrzeichen geregelt wird.

Ich frage die Verwaltung:

Ist es unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit möglich, zusätzliche Ampelanlagen im Stadtbezirk während der o.g. Zeit abzuschalten bzw. als Bedarfsampeln für Füßgänger umzuschalten?