Drucksache Nr. 15-0757/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erschließung Nienhagener Straße – Zahlungen von Deurag-Nerag
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.04.2017
TOP 4.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0757/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erschließung Nienhagener Straße – Zahlungen von Deurag-Nerag
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.04.2017
TOP 4.2.2.

Vor dem Hintergrund der Herrichtung der Nienhagener Straße fragen daher die Verwaltung:
  1. Werden bzw. wurden Anlieger an den Kosten beteiligt?
  2. In welcher Höhe hat die Deurag-Nerag Gelder für die Erschließung an die LHH gezahlt?
  3. Wofür wurde das von der Deurag-Nerag gezahlte Geld genutzt?

Antwort

zu 1.)
Für die Grunderneuerung der als Innortsstraße eingestuften Nienhagener Straße sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen nach der Straßenausbaubeitragssatzung – je nach Straßenteileinrichtung – zwischen 40 % und 70 %. Dieser umlagefähige Aufwand ist auf alle Grundstücke (dazu gehört auch das Deurag-Nerag-Gelände) zu verteilen, die von der Nienhagener Straße im Sinne von § 6 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erschlossen sind.

zu 2.)
Die Deurag-Nerag hat zur Ablösung der erstmaligen Erschließung (u.a. für die Nienhagener Straße) einen Geldbetrag an die LHH gezahlt. Zur Höhe des Geldbetrages kann die Verwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angabe machen.

zu 3.)
Erschließungsbeiträge und Ausbaubeiträge stellen Einnahmen im Finanzhaushalt dar. Sie werden unmittelbar für gesamtstädtische Investitionen genutzt bzw. dienen als Deckung gesamtstädtischer Investitionen im Finanzhaushalt, u.a. auch für den investiven Straßenbau.