Antrag Nr. 15-0756/2013:
Begrenzung des Spielhallenwesens im Bezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Begrenzung des Spielhallenwesens im Bezirk Mitte

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen das Spielhallenwesen im Stadtbezirk Hannover-Mitte zu begrenzen, insbesondere
· die Dichte insbesondere auch unangekündigter Kontrollen zu allen Tageszeiten zumindest in Hannover-Mitte deutlich zu erhöhen,
· den Mindestabstand zwischen den Spielhallen auf die laut NGlüSpG maximal zulässigen 500 Meter zu erhöhen,
· die persönliche Zuverlässigkeit aller Betreiber von Spielhallen nach § 33 i GewO iVm. § 33 c Abs.2 GewO zumindest in Hannover-Mitte in kurzen zeitlichen Abständen regelmäßig zu überprüfen,
· alle Möglichkeiten der Steueraufsicht nach § 14 sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts des § 16 der Vergnügungssteuersatzung auszuschöpfen,
· die Sperrzeit zumindest im Stadtbezirk Mitte entsprechend der niedersächsischen SperrzeitVO auf den Zeitraum von 22:00 bis 08:00 zu verlängern,
· eine ausnahmslose Anwendung des gaststättenrechtlichen Rauchverbots auf alle Spielhallen sicherzustellen, in denen Getränke ausgeschenkt werden.
Eine deutliche Erhöhung der Spielgerätesteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 und Abs. 4 der Vergnügungssteuersatzung ist darüber hinaus zu prüfen.

Begründung

Am 27.06.2012 hat der Niedersächsische Landtag auf Veranlassung der damaligen niedersächsischen Landesregierung ein neues Ausführungsgesetz zum Glückspielstaatsvertrag beschlossen, das den Markt für Spielhallen und Wettbüros drastisch liberalisiert und die Erteilung von Konzessionen nicht mehr der Inneren Sicherheit im Innenministerium sondern dem Wirtschaftsministerium zuweist. Dieses Gesetz geht zugunsten der Spielhallenindustrie weit über den Glückspielstaatsvertrag der Bundesländer hinaus.

Nach der Wahrnehmung Vieler sind im Stadtbezirk Mitte seit Sommer 2010 viele neue „Angebote“ und Spielhallen entstanden, die zur Teilnahme verführen. Gleichzeitig erkranken immer mehr Menschen an Spielsucht, darunter auch Jugendliche, deren Interessen es hier besonders zu schützen gilt.

Neben dem häufig dramatischen Schicksal der an Spielsucht Erkrankten hat der Staat jährlich wachsende Kosten für die Grundsicherungsleistungen der häufig völlig überschuldeten Betroffenen zu erbringen.

Die genannten Maßnahmen sind daher notwendig, um das Spielhallenwesen im Bezirk Mitte wirksam zu begrenzen.