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Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Martin Jetting
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Jetting die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO
für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bezirksratsherr Jetting hat sein Mandat niedergelegt. Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Jetting hat mit Schreiben vom 28.03.2007 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Misburg-Anderten mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18 .62.4
Hannover / Apr 3, 2007