Anfrage Nr. 15-0751/2021:
Wochenmarkt Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Wochenmarkt Anderten

Wir haben durch ein Schreiben der LH Hannover vom 24.03.2021 erfahren, dass auf dem Festplatz Anderten unter Auflagen ein privater Wochenmarkt stattfinden soll. Dieses Vorhaben begrüßen wir außerordentlich. Die Sonderbenutzung ist befristet für den Zeitraum vom 08.04.2021 bis zum 27.05.2021 erteilt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Warum konnte der Wochenmarkt am 08.04.2021 nicht, wie angekündigt, starten (wurde auf den 15.04.2021 verlegt)?
  2. Welche Auflagen müssen für die Sonderbenutzung erfüllt werden?
  3. Warum wurde die Sonderbenutzung nur bis zum 27.05.2021 erteilt?