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Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 0294/2024 "Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1534 - Wasserstadt Limmer Wiedereinrichtung der Uferbebauung - Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss"
Antrag
Die Beschlussvorlage wird nach Punkt 2 um die folgenden Punkte 3 und 4 ergänzt:
3.
Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch nachfolgend aufgeführte zwei öffentliche Veranstaltungen im Stadtteil Limmer durchzuführen:
a) Die Unterrichtung und Erörterung des Entwurfs zur Aufgabenstellung des geplanten Wettbewerbs und
b) die Unterrichtung und Erörterung des Wettbewerbsergebnisses.
Zur Vorbereitung der genannten Veranstaltungen sind der Entwurf zur Aufgabenstellung des Wettbewerbs bzw. das Ergebnis des Wettbewerbs jeweils 14 Tage vor den Veranstaltungen im Internet zu veröffentlichen.
4.
Für den Entwurf der wettbewerblichen Aufgabenstellung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
a) Die Überbauung des Plangebietes soll eine attraktive, verbreiterte Uferzone am Stichkanal mit einer öffentlichen Wegeverbindung einschließlich Aufenthaltsmöglichkeit für die Öffentlichkeit vorsehen.
b) Im Bereich des heutigen Eckgebäudes (Gebäude 45) soll auf eine Neubebauung verzichtet werden.
c) Vorgesehen ist auf dem ca. 7.000 m² großen Grundstück die Errichtung eines vorwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes (6,5 Geschosse, ca. 2.500 m² Grundfläche, ca. 16.000 m² Geschossfläche, 150 Wohneinheiten) sowie eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Büros in den Obergeschossen (5 Geschosse, ca. 1.000 m² Grundfläche, 5.000 m² Geschossfläche).
Das damit beschriebene Maß der Grundstücksausnutzung wird als Obergrenze angesehen.
d) Im Nutzungskonzept ist eine Variante aufzunehmen, welche die Unterbringung eines Kulturtreffs ermöglicht.
e) Gebäudeteile der denkmalgeschützten Bauten sind beim Gebäudeabbruch zu sichern und bei den Nachfolgebauten als originale Relikte der Industriegeschichte erinnernd zu verwenden.
f) Für die Erörterung des Vorhabens ist die Erschließung im Kontext der umgebenden Planung darzustellen.
Begründung
Ziele der Planung
Die Änderung der Planungsziele von 2015 - also anstelle ds Erhalts den Abriss und Neubau zu betreiben - erfolgt einerseits auf Kosten des Denkmalschutzes, eröffnet andererseits aber auch Chancen, die es zu nutzen gilt.
Wegen der besonderen Bedeutung, die der Nachfolgebebauung für die denkmalgeschützten Conti-Altgebäude im Stadtteil zukommt, hält der Bezirksrat es für angezeigt, dazu eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über das Standardverfahren durchzuführen. Er nimmt damit die ihm dazu gemäß § 94 Abs. 2 NKomVG und § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover übertragenen Entscheidungskompetenz wahr und ernst.
Attraktive öffentliche Uferzone
Die beiden sehr dicht parallel zum Ufer des Stichkanals Hannover-Linden stehenden Altgebäude (Nr. 44 und 51) waren für die industrielle Nutzung kein Problem. Aber für ein künftiges Wohngebiet wäre das ein erheblicher Mangel. Ein gut besonnter und sehr attraktiver Uferbereich mit einer öffentlichen Wegeverbindung am Wasser wäre nur sehr eingeschränkt unmittelbar an der Hauswand vorstellbar. Der Neubau soll deshalb vom Ufer des Stichkanals abrücken.
Verzicht auf Eckgebäude - Bezug zum Wasser
Die langgezogene geschlossene Baukörperwand der Altgebäude sollte zum Stichkanal geöffnet werden. Vorgeschlagen wird im Bereich des niedrigeren Eckgebäudezwickels (Gebäude 45) auf eine Neubebauung zu verzichten. Dies würde einen Bezug zum Wasser (in der "Wasserstadt"!) ermöglichen und die Besonnung der innen liegenden Bereiche in der Mittags- und Nachmittagsstunden erheblich verbessern.
Kulturtreff
Der Kulturtreff Kastanienhof ist derzeit nur sehr unzureichend untergebracht. Limmer und die erhebliche Erweiterung der Stadtteilbevölkerung mit der Wasserstadt machen es erforderlich, hierfür auch einen attraktiven Ort der Förderung von Kommunikation, Kultur und Nachbarschaft vorzusehen.
Teile aus dem denkmalgeschützten Altgebäuden,
etwa aus der Fassade, sollten beim Abbruch gesichert werden, um sie einer erinnernden Verwendung in der Nachfolgebauten zuführen zu können.
Fehlende Aussagen zur Grundstückserschließung
Die bisher in der Drucksache vorgesehene Gebietsabgrenzung bildet eine Insel ohne Flächen für die Erschließung und hergestellten Bezug zum 2. Bauabschnitt der Wasserstadt-Bebauung. Das kann keine ausreichende Grundlage für einen Vorhaben- und Erschließungsplan sein.