Anfrage Nr. 15-0750/2015:
Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung bei Eckgrundstücken

Inhalt der Drucksache:

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Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung bei Eckgrundstücken

In der letzten Bezirksratssitzung hat die Verwaltung darüber informiert, dass Grundstückseigentümer, deren Grundstück an mehrere Straßen grenzt, auch mehrmals für die Kosten von Straßensanierungen herangezogen werden. Dies stellt aus unserer Sicht eine Ungerechtigkeit dar. Um für die Quartiere, die aktuell für Straßengrundsanierungen vorgeschlagen wurden, herauszufinden, ob es solche mehrfach betroffenen Grundstückseigentümer gibt,

fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:

1. Welche vom Straßengrundsanierungsprogramm erfassten Grundstücke in Vahrenwald-List werden gemäß Straßenausbaubeitragssatzung durch deren geografische Lage mehrfach an den Kosten für die Straßengrunderneuerung beteiligt?

2. Welchen Spielraum könnte die Verwaltung nutzen, um dadurch entstehende Ungerechtigkeiten zu reduzieren?