Antrag Nr. 15-0750/2004:
Zuwendung - Fixpunkt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zuwendung - Fixpunkt

Antrag,

Der Fixpunkt erhält für den Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.247 €.

Begründung


Die niedrigschwellige Drogenberatung “Fixpunkt” freut sich über die gute Resonanz in der offenen Drogenszene, die deutlich macht, wie nötig das Angebot ist. Gleichzeitig aber führt der Antragsteller aus, dass beim Besuch von manchmal zeitgleich auftretenden 50 Besuchern extreme Luftverhältnisse herrschen, bedingt durch Zigarettenkonsum im Cafébereich und anderen Emissionen, die inhaltlich der Beratungsaufgabe zugeschrieben werden müssen (wie Dämpfe durch das Aufkochen von Heroin und Kokain, etc.). Diese extremen Arbeitsbedingungen lassen sich nur durch das Öffnen von Fenstern und Türen verbessern, was in den Wintermonaten dazu führt, dass die Mitarbeiter/innen infolge Zugluft gehäuft Erkrankungen wie Entzündungen der Atemwege, Kopfschmerzen, etc. haben. Aufgrund der Fertigbauweise und der Dachform der “Container” sind dagegen im Sommer Temperaturen von über 30 Grad Celsius auszuhalten. Da eine Verbesserung der vorgenannten Probleme nur durch den Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage im Cafébereich und im Konsumraum zu erreichen ist, bittet der Fixpunkt um Kostenbeteiligung, der nicht versagt werden sollte.